Direkt zum Inhalt

primastrom und voxenergie: Betroffene können sich jetzt für Musterklage anmelden

Kund:innen von primastrom und voxenergie, die in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten haben, können jetzt an den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will vom Berliner Kammergericht feststellen lassen, dass die Preiserhöhungen nicht zulässig sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien für Strom und Gas einhalten müssen.

  • Verbraucher:innen können sich ab sofort kostenlos beim Bundesamt für Justiz anmelden.
  • Teilnehmende Verbraucher:innen können eine Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen verlangen, wenn die Klage Erfolg hat. Auch Schadensersatz ist möglich.
  • Betroffene können mit dem Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Hilfe für interessierte Betroffene

Eine Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage. In unserem Bereich "Fragen und Antworten" finden Verbraucher:innen Hinweise, wie die Anmeldung zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie funktioniert.

Mit einem Klage-Check können sie prüfen, ob sie bei den Klagen mitmachen können.

Interessierte, die über den Fortgang der Verfahren informiert sein wollen, können sich für einen News-Alert anmelden.
 

Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung

Bei erfolgreichem Ausgang der Klagen ist für die teilnehmenden Verbraucher:innen nicht nur verbindlich geklärt, dass sie lediglich die ursprünglich mit primastrom oder voxenergie vereinbarten Preise zahlen müssen. Sie können zudem Schadensersatz einfordern, wenn sie nach Aufkündigung ihres Vertrages bei ihrem neuen Anbieter höhere Kosten haben. Das gilt sowohl, wenn sie die Zahlung der von primastrom oder voxenergie erhöhten Preise verweigerten und daher fristlos gekündigt wurden als auch, wenn sie nach den Preiserhöhungsmitteilungen selbst außerordentlich gekündigt haben.
 

Preiserhöhungen anderer Energieanbieter

Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können bei einer Umfrage ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich weitere Klagen ergeben.

Schlagwörter