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Foto: vzbv unter Verwendung von Rawpixel – adobestock.com

 

Wir klagen für Sie
Eine Sammelklage statt vieler Einzelklagen


 

So kommen Sie zu Ihrem Recht: Die Sammelklage

Menschen, die mit Unternehmen streiten, sind oft überfordert. Denn Unternehmen sind besser organisiert, mächtiger als der einzelne Betroffene. Hinter Streitigkeiten mit Unternehmen steckt häufig mehr als ein Einzelfall: Banken berechnen die Sparzinsen ihrer Kund:innen falsch. Energieanbieter verschicken massenhaft unzulässige Preiserhöhungen. Autohersteller verkaufen Fahrzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen als sie dürften.

Allen Fällen ist eins gemeinsam: Es sind viele Verbraucher:innen betroffen. Doch nicht jede:r von ihnen hat Mittel und Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren. Helfen kann dann eine Sammelklage oder Massenklage. Diese Klage kann von einem Verband als Abhilfeklage oder als Musterfeststellungsklage geführt werden. Am Ende einer Abhilfeklage stehen im Besten Fall direkte Zahlungen an die Verbraucher:innen, ohne dass diese selbst noch einmal vor Gericht ziehen müssen.

 


 

 

Vorteile für Verbraucher:innen

✔ Kostenlos: Die Teilnahme an einer Sammelklage ist für die geschädigten Verbaucher:innen kostenlos.

✔ Risikoarm: Die Sammelklage fängt Prozessrisiken ab und entlastet Betroffene. Das kann die Entschädigung vereinfachen.

✔ Unkompliziert: Der vzbv führt das Verfahren als Kläger und kümmert sich um die Vertretung vor Gericht. Die Verbraucher:innen sind nicht selbst Partei des Verfahrens. Sie müssen sich keinen Rechtsbeistand suchen oder zu Terminen erscheinen.

✔ Verjährungshemmend: Schon die Erhebung einer Sammelklage kann verhindern, dass die Ansprüche Betroffener verjähren. Dazu müssen sie sich nur der jeweiligen Klage anschließen und können dann den Ausgang des Verfahrens abwarten.


 

 

infografik sammelklage

 


 

 

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