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Informationen in Leichter Sprache


Auf dieser Seite stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sich und seine Aufgaben in Leichter Sprache vor. Klicken sie auf folgende Links, um zu Informationen in Gebärdensprache oder zur Erklärung zur Barrierefreiheit zu gelangen.


Verbraucher-Zentrale Bundes-Verband

Verbraucherinnen und Verbraucher sind Personen, die Produkte und Dienst-Leistungen für den persönlichen Bedarf kaufen.

Alle Menschen in Deutschland sind Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Verbraucher-Zentrale Bundes-Verband vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland.

Der Verbraucher-Zentrale Bundes-Verband wird so abgekürzt: vzbv.

Zum vzbv gehören die 16 Verbraucher-Zentralen in den Bundes-Ländern und andere Verbände aus dem Bereich Verbraucher-Politik.

Der vzbv ist ein sogenannter Dach-Verband, also ein Gesamt-Verband.

Aktivitäten des vzbv

Der vzbv setzt sich für den Schutz und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein.
Er berät die Politik bei neuen Gesetzen zum Verbraucher-Schutz und setzt die Verbraucher-Rechte vor Gericht durch.
Außerdem beobachtet der vzbv den deutschen Markt und entdeckt so frühzeitig Probleme beim Verbraucher-Schutz.

Bei der Arbeit des vzbv geht es um viele Themen, zum Beispiel:

  • bezahlbares Wohnen

  • nachhaltiger Verbrauch

  • gutes Leben im Alter

Der vzbv setzt sich auch für mehr Verbraucher-Bildung ein.
Schon Kinder und Jugendliche sollen ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher kennenlernen.
Außerdem sorgt der vzbv gemeinsam mit seinen Mitgliedern für eine einheitliche und hohe Beratungs-Qualität in ganz Deutschland.

Auftrag des vzbv

Der Verbraucher-Zentrale Bundes-Verband ist ein gemeinnütziger Verein.
Das bedeutet: Die Arbeit des vzbv hilft der Gesellschaft und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Der vzbv arbeitet unabhängig von politischen Parteien.
Er handelt nur im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Dabei beachtet der vzbv die Vielfalt in der Gesellschaft und schließt keine Verbraucher-Gruppen aus.

Die Arbeit des vzbv wird bezahlt:

  • vom Bundes-Ministerium für Umwelt, Natur-Schutz, nukleare Sicher-heit und Verbraucher-Schutz (BMUV),

  • mit Projekt-Geldern,

  • durch die Beiträge der Mitglieder.

Der Verbraucher-Zentrale Bundes-Verband ist in Europa und weltweit aktiv.
Er ist Mitglied im Europäischen Verbraucher-Verband, dem Bureau Européen des Unions de Consommateurs, kurz BEUC, und in der weltweiten Vereinigung von Verbraucher-Organisationen, der Consumers International, kurz CI.

 

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Die Muster-Feststellungs-Klage

Jemand hat Ihnen einen Schaden zugefügt.

Oder Ihnen Unrecht getan.

Dann können Sie sich dagegen wehren.

Bei einem Gericht.

Man sagt dann:

Sie reichen eine Klage ein.

Das ist oft riskant.

Deswegen können seit dem 01. November 2018 Verbraucher-Verbände eine besondere Klage einreichen.

Das geht bei einem Gericht.

Diese Klage heißt Muster-Feststellungs-Klage.

An dieser Klage können Sie teilnehmen.

Damit können Sie sich zum Beispiel gegen Sparkassen wehren.

Dieser Text erklärt die Muster-Feststellungs-Klage.

 

Weshalb gibt es die Klage?

Vielleicht hat eine Firma Ihnen einen Schaden zugefügt.

Ein solcher Schaden ist zum Beispiel:

  • Eine gekaufte Sache funktioniert nicht richtig.
  • Eine Firma will mehr Geld von Ihnen.

Zum Beispiel für Strom.

Oder für die Bearbeitung von Dingen. Dann haben Sie einen Schaden.

Und die Firma hat das Geld.

Aber eigentlich sollten Sie das Geld haben.

Vielleicht wollen Sie aber allein keine Klage einreichen.

Weil das zu lange dauert.

Oder weil Sie Angst haben.

Aber manchmal haben ganz viele Menschen den gleichen Schaden.

Dann können Sie mit vielen Menschen zusammen Klage einreichen.

So eine Klage heißt Muster-Feststellungs-Klage.

 

Wie funktioniert die Muster-Feststellungs-Klage? 

Normalerweise reicht man eine Klage alleine ein.

Bei der Muster-Feststellungs-Klage klagen Sie aber gar nicht selber.

Das macht ein besonderer Verein für Sie.

Der Verein heißt Verbraucher-Verband.

Sie müssen sich dann nur in eine Liste eintragen.

Dann klagt der Verein.

Das Gericht entscheidet.

 

Was sind die Vorteile einer Muster-Feststellungs-Klage? 

Die Muster-Feststellungs-Klage hat Vorteile:

  • Sie können einfach mitmachen.
  • Sie müssen dafür nicht viel tun.
  • Sie müssen dafür nichts bezahlen.
  • Die Klage ist rechtzeitig.
  • Die Gerichte haben weniger Arbeit.

 

Wann gibt es eine Muster-Feststellungs-Klage? 

Der Verein klagt:

  • wenn es Beschwerden gibt.
  • wenn es Hinweise gibt.

Sie sagen dem Verein darüber Bescheid.

Bei vielen Beschwerden kann es eine Klage geben.

 

Worum geht es bei einer Muster-Feststellungs-Klage? 

Ein Verein macht eine Muster-Feststellungs-Klage.

Das Gericht entscheidet.

Zum Beispiel:

Eine Firma hat etwas mit Absicht falsch gemacht.

Und vielen Menschen einen Schaden zugefügt.

Danach können Sie sagen:

Das Unternehmen soll den Schaden wieder gutmachen.

 

Wie geht eine Muster-Feststellungs-Klage? 

Wann darf man eine Muster-Feststellungs-Klage machen?

Nur besondere Vereine dürfen das machen.

Sie heißen Verbraucher-Verband.

Die Verbraucher-Zentrale ist ein solcher Verein.

Das geht aber nur, wenn:

  • 10 Menschen einen Schaden erlitten haben.
  • Oder auch mehr.
  • Und die zu einem Gericht gehen wollen.

 

Das Klageregister 

Ein Verein macht eine Muster-Feststellungs-Klage.

Ein Gericht sagt:

Ihr dürft die Klage machen.

Dann gibt es eine Liste beim Bundesamt für Justiz in Bonn.

Die Liste heißt Klage-Register. Da müssen Sie sich eintragen.

Das sollten Sie so schnell wie möglich erledigen.

Das kostet nichts.

Eine Verbraucher-Zentrale kann Ihnen dabei helfen.

Oder ein Anwalt.

50 Menschen müssen sich auf die Liste eintragen.

Oder auch mehr.

Dann kümmert sich das Gericht darum.

 

Das Gerichts-Verfahren 

Die Verbraucher-Zentrale ist beim Gericht.

Und die Firma.

Beide reden über die Klage.

Und über den Schaden.

Und sie gucken sich die Beweise an.

Das Gerichts-Verfahren kann viel Geld kosten.

 

Die Entscheidung 

Am Ende gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Es gibt einen Vergleich.
  • Es gibt ein Urteil.

 

Der Vergleich 

Die Verbraucher-Zentrale und das Unternehmen einigen sich.

Es gibt kein Urteil von einem Gericht.

Beide sind zufrieden.

Das heißt dann Vergleich.

Alle Menschen in dem Klage-Register bekommen einen Brief vom Gericht.

Darin steht der Vergleich.

Die Menschen können ja zum Vergleich sagen.

Das heißt, sie nehmen den Vergleich an.

Sie können aber auch nein sagen.

Das heißt, der Vergleich wird abgelehnt.

 

Das Urteil 

Ein Urteil gilt für alle Menschen im Klage-Register.

Und für die Firma.

Man kann nicht ja oder nein dazu sagen.

 

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