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vzbv verklagt DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Deshalb hat er nun eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

  • DAZN erhöhte 2021 und 2022 einseitig Preise in laufenden Streaming-Verträgen.
  • Der vzbv will die erhöhten Preise für Verbraucher:innen mit der Klage zurückholen.
  • Betroffene können sich der Sammelklage demnächst anschließen.

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Das Register ist noch nicht eröffnet. Es kann noch einige Wochen oder Monate dauern, bis es soweit ist. Da das beklagte Unternehmen in Großbritannien sitzt, ist keine schnelle Öffnung des Registers zu erwarten. Der vzbv informiert mit einem News Alert, sobald sich Betroffene in das Klageregister eintragen können.

DAZN-Kund:innen, die von der Preiserhöhung 2021 und/oder 2021 im laufenden Vertrag betroffen sind, können sich der Klage anschließen. Einzelheiten zur Klage und Informationen zur Anmeldung finden Betroffene auf  der Webseite zur Klage gegen DAZN.

 

Die neue Sammelklage

Mit der neu eingeführten Sammelklage erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfall einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.