Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen DAZN
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Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Aktuelle Termine
Wir klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen DAZN ein.
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
Mündliche Verhandlung
Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)
Worum geht es in dem Verfahren?
Der Streaming-Anbieter DAZN hat seine Preise bei bestehenden Verträgen mehrfach ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Der vzbv hält die zugrundeliegende AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die Preiserhöhungen 2021 und 2022 für Bestandskunden für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos. Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage.
Welches Ziel verfolgt die Klage?
Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Es soll klargestellt werden, das einseitige Preiserhöhungen nicht möglich waren.
Wer ist betroffen?
Die Klage erfasst Verbraucher:innen, die diese Kriterien erfüllen:
- Sie haben eine Preiserhöhung 2021 und/oder 2022 erhalten.
- Der Vertrag mit DAZN Limited bestand schon vor der jeweiligen Preiserhöhung.
- Sie haben der Preiserhöhung oder einem neuen Vertragsmodell nicht zugestimmt.
- Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
Wir stellen Ihnen zur Registeröffnung einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können.