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Sie haben Fragen zu den Klagen
gegen primastrom und voxenergie?

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

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Termine der Verfahren

Kann ich mich noch für die Klagen anmelden?

Sie können sich nicht mehr für die Klagen anmelden. Aber: Auch wenn Sie sich nicht angemeldet haben, können Sie noch profitieren. Informationen dazu, finden Sie weiter unten.

 

Wie gehen die Verfahren weiter?  

Der vzbv hat mit den Unternehmen Vergleiche abgeschlossen. Die Parteien einigten sich darauf, zu welchen Preisen betroffene Kund:innen Neuabrechnungen erhalten. Die Gerichtsverfahren wurden deswegen beendet.  Mehr erfahren Sie unter Vergleich mit primastrom und voxenergie.

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Gundsätzliches zu den Klagen

Worum ging es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen hatten sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv hat gegen primastrom und voxenergie geklagt, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

 

Welche Ziele verfolgten die Klagen?

Mit den Klagen sollte verbindlich geklärt werden, dass Verbraucher:innen für die Zeit der Belieferung durch primastrom oder voxenergie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen und nicht die Preise, die die Unternehmen eigenmächtig erhöht haben.

 

Welche Preisehöhungen und Tarife sind betroffen?

Die Anbieter haben ihre Preise immer wieder eigenmächtig erhöht. Begonnen hatte dies in der zweiten Jahreshälfte 2021 und setzte sich im Jahr 2022 fort. Soweit uns bekannt war, ging es vor allem um die 24-Monatstarife Prima Gas Bonus / Vox Gas Bonus und Prima Bonus Home / Vox Bonus Home.

 

Wie hoch waren die Preiserhöhungen?

Die genauen Preise und Abschläge sind individuell. Uns liegt ein Fall vor, bei dem für einen Gas-Kunden bei voxenergie trotz vereinbarter Preisgarantie der monatliche Grundpreis von 7,50 Euro/ Monat auf zuletzt 16,10 Euro erhöht worden war; der Arbeitspreis sollte von 6,45 Cent/ kWh auf 55,09 Cent steigen. Bei einem Zweipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh entspricht das einer Erhöhung um fast 5.000 Euro für ein Jahr.

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Vergleich mit primastrom & voxenergie

Was hat der vzbv mit primastrom & voxenergie vereinbart?

In dem Vergleich mit dem vzbv haben sich primastrom und voxenergie verpflichtet, auf ihre einseitigen Preiserhöhungen zu verzichten und zu deutlich geringeren Preisen neu abzurechnen. Wegen des Vergleiches hat der vzbv die Klagen gegen die Unternehmen zurückgenommen.

Die Unternehmen werden sämtliche einseitige Preiserhöhungen zugunsten der Verbraucher:innen, die sich in die Klageregister eingetragen haben, zurücknehmen und zu den ursprünglich vereinbarten Preisen abrechnen. Eine schriftliche Mitteilung und die Auszahlung von Guthaben sollen Betroffene von den Unternehmen bis zum 18.03.2024 erhalten haben.

 

Warum hat der vzbv die Verfahren durch Vergleiche beendet?

Die Vergleiche bieten Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in der Streitsache. Ohne Vergleich wäre das Verfahren vermutlich vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt worden. Die damit verbundenen Verzögerungen konnten durch die Einigung vermieden werden.

 

Was kann ich gegen die Preiserhöhungen tun?

Wenn Sie sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eingetragen haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie erhalten von primastrom oder voxenergie die Information, dass die Unternehmen die einseitigen Preiserhöhungen zurücknehmen und zu welchen Preisen sie stattdessen abrechnen. Außerdem erhalten Sie korrigierte Rechnungen und Ihnen werden die Guthaben erstattet.

Auch für alle weiteren Kund:innen konnte der vzbv bereits eine erste Einigung erzielen.

Es gibt aber Fälle, für die der vzbv noch günstigere Konditionen fordert und deswegen weiterverhandelt. Kund:innen, die sich den Klagen nicht angeschlossen haben, sollten sich noch etwas gedulden bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Der vzbv wird über das Ergebnis dieser Verhandlung informieren.

Melden Sie sich zu unserem News-Alert an, um über den weiteren Verlauf unserer Verhandlungen informiert zu werden.

 

 

 

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Vertrag wegen der Preiserhöhung zu kündigen. Tun Sie das am besten schriftlich.

Weitere Tipps zum Umgang mit primastrom und voxenergie finden Sie in einem Beitrag der Verbraucherzentralen. Dort steht ein Musterbrief-Generator bereit, der Sie bei der Kündigung unterstützt.

Wenn Sie individuelle Hilfe benötigen, nutzen Sie die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen.

 

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Haben Sie allgemeine Fragen zu den Abrechnungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.

Stellen Sie fest, dass die Unternehmen die vereinbarten Fristen überschreiten, melden Sie sich bitte bei uns unter sammelklagen@vzbv.de.