Direkt zum Inhalt

Sie haben Fragen zu den Musterfeststellungsklagen
gegen primastrom und voxenergie?

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

zurück zur Übersicht

Termine der Verfahren

Kann ich mich schon für die Klagen anmelden?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Klageregister gegen primastrom am 25.11.2022 und gegen voxenergie am 21.11.2022 eröffnet.
Sie müssen sich in das jeweilige Register eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Wie das geht, erfahren Sie weiter unten.
 

Wie gehen die Verfahren weiter?

Zwei Monate nach Eröffnung der Klageregister müssen sich jeweils mindestens 50 Verbraucher:innen darin eingetragen haben. Nur dann gehen die Verfahren weiter, kommt es zu einem Gerichtstermin und einem Urteil des Kammergerichts. Möglich ist, dass die Prozesse vor dem Bundesgerichtshof weitergehen. Die Verfahren können auch mit einem Vergleich enden.
 

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Das Kammergericht urteilt frühestens im Jahr 2023.


Wie kann ich mich über den Fortgang der Verfahren informieren?

Abonnieren Sie unseren News-Alert, um über aktuelle Entwicklungen und Termine zum Verfahren informiert zu sein.

zurück zur Übersicht

Gundsätzliches zu den Klagen

Worum geht es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie haben ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen haben sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv klagt gegen primastrom und voxenergie, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

 

Welche Ziele verfolgen die Klagen?

Mit der Klage soll verbindlich geklärt werden, dass Verbraucher:innen für die Zeit der Belieferung durch primastrom oder voxenergie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen und nicht die Preise, die die Unternehmen eigenmächtig erhöht haben.Bei erfolgreichem Ausgang der Klagen können betroffene Kund:innen eine Abrechnung nach den vertraglich vereinbarten Preisen sowie die Erstattung bereits zu viel gezahlter Beträge verlangen.

Verbraucher:innen könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn sie nach Aufkündigung ihres Vertrages bei ihrem neuen Anbieter höhere Kosten haben. Das gilt sowohl, wenn sie die Zahlung der von primastrom oder voxenergie erhöhten Preise verweigerten und daher fristlos gekündigt wurden als auch, wenn sie nach den Preiserhöhungsmitteilungen selbst außerordentlich gekündigt haben.

 

Welche Preiserhöhungen und Tarife sind betroffen?

Die Anbieter haben ihre Preise immer wieder eigenmächtig erhöht. Begonnen hat dies in der zweiten Jahreshälfte 2021 und setzte sich im Jahr 2022 fort. All diese Preiserhöhungen sind von der Klage erfasst. Soweit uns bisher bekannt ist, geht es vor allem um die 24-Monatstarife Prima Gas Bonus / Vox Gas Bonus und Prima Bonus Home / Vox Bonus Home.

 

Um wie viel Geld geht es?

Die genauen Preise und Abschläge sind individuell. Uns liegt ein Fall vor, bei dem für einen Gas-Kunden bei voxenergie trotz vereinbarter Preisgarantie der monatliche Grundpreis von 7,50 Euro/ Monat auf zuletzt 16,10 Euro erhöht wurde; der Arbeitspreis soll von 6,45 Cent/ kWh auf 55,09 Cent steigen. Bei einem Zweipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh entspricht das einer Erhöhung um fast 5.000 Euro für ein Jahr.

 

Was macht die Bundesnetzagentur in der Sache?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Aufsichtsverfahren gegen Primastrom und Voxenergie geführt, weil diese nicht rechtzeitig vor Eintritt der Änderung über die neuen Preise informiert haben. Am 01.09.2022 verkündete die Behörde, sie habe die Unternehmen verpflichtet, die im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskund:innen angekündigten Preiserhöhungen zurückzunehmen. Bei Missachtung drohe ihnen eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro.

Das Verfahren lief unabhängig vom Vorhaben des vzbv und betrifft nur Preiserhöhungen zum 01.01.2022. Die Unternehmen hatten aber bereits davor ihre Preise massiv erhöht. Auch nach dem 01.01.2022 erfolgten weitere Preiserhöhungen, die nach Auffassung des vzbv unzulässig sind. Wir wollen den Verbraucher:innen helfen, sämtliche von voxenergie und primastrom vorgenommenen Preiserhöhungen abzuwehren.

 

Was kann ich selbst gegen die Preiserhöhung tun?

Sie können der Preiserhöhung auch selbst widersprechen oder von Ihrem Anbieter die Energiebelieferung zu den alten Konditionen fordern. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Vertrag wegen der Preiserhöhung zu kündigen. Egal welche der beiden Möglichkeiten Sie nutzen: Tun Sie es am besten schriftlich.

Weitere Tipps zum Umgang mit primastrom und voxenergie finden Sie in einem Beitrag der Verbraucherzentralen. Dort steht ein Musterbrief-Generator bereit, der Sie beim Widerspruch gegen die Preiserhöhung oder bei der Kündigung unterstützt. Sie können sich mit dem Generator auch einen Brief für den Widerspruch gegen eine fehlerhafte Rechnung erstellen lassen. Wenn Sie individuelle Hilfe benötigen, nutzen Sie die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen.

zurück zur Übersicht

Teilnahme an den Verfahren

Wie kann ich bei den Klagen mitmachen?

Sie müssen sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das jeweilige Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen.

Wir empfehlen Ihnen, vor der Eintragung unseren Klage-Check zu nutzen. Lesen Sie bitte auch unsere weiteren Hinweise. Sie werden ihnen helfen, eine vollständige Anmeldung auszufüllen.

Sie können sich bis zum Tag vor dem ersten mündlichen Verhandlungstermin eintragen. Abonnieren Sie bitte unseren News-Alert, damit wir Sie über wichtige Termine per E-Mail informieren können.     

 

Kostet mich die Teilnahme an den Verfahren etwas?

Die Verfahren und die Anmeldung im Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
 
 

Wie kann ich mich beim Klageregister anmelden?

Wir empfehlen Ihnen, das Online-Formular des Bundesamts für Justiz zu nutzen, um sich anzumelden.

Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Besonders wichtig sind dabei neben Ihren persönlichen Daten die „Angaben zu Gegenstand und Grund“. Nutzen Sie dafür gerne unsere Formulierungshilfen.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, versichern Sie auch „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. In dem Formular gibt es ein Feld  „Senden“. Wenn Sie dieses Feld anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.
 
 

Welche Unterlagen muss ich der Anmeldung beifügen?

Für die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Bitte übermitteln Sie mit Ihrer Anmeldung keine weiteren Dokumente. Diese werden nicht bearbeitet.
 
 

Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Eintragung in das Klageregister möglich?

Sie können sich bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung anmelden. Abmelden können Sie sich bis der Tag der mündlichen Verhandlung abgelaufen ist.
 
 

Muss ich meinen Energieanbieter vor der Teilnahme auffordern, den Preis bzw. die Kosten neu zu berechnen?

Nein. Eine Teilnahme ist nicht davon abhängig, ob Sie eine Nachberechnung der Abschläge/ Rechnung gefordert haben.

 

Kann ich an der Klage auch teilnehmen, wenn der Vertrag mit primastrom oder voxenergie bereits beendet ist?

Ja, auch wenn Sie inzwischen nicht mehr von primastrom oder voxenergie, sondern von einem anderen Anbieter mit Strom oder Gas beliefert werden, können Sie sich an der Klage beteiligen.
 
 

Kann ich an der Klage teilnehmen, wenn ich mich mit meinem Energieanbieter gütlich geeinigt habe?

Nein. Wenn Sie mit primastrom oder voxenergie bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung wegen der Preise beziehungsweise Kosten abgeschlossen haben, können Sie an den Musterfeststellungsklagen nicht mehr teilnehmen.
 
 

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich, nur per Briefpost, weder online oder per E-Mail. Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

zurück zur Übersicht

Mustertexte für die Registeranmeldung

Welche Person soll sich unter I. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer den Vertrag geschlossen hat.
Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie die entsprechenden Umstände in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. darlegen.
 
 

Wen trage ich im Online-Formular unter II. als Vertreter ein?

Sie benötigen für die Anmeldung zum Klageregister grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Er ist in keiner Beziehung Ihr Vertreter. Der vzbv führt die Musterfeststellungsklage als Kläger.

Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützt werden, ist dies unter II. anzugeben. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Bitte beachten Sie: Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.

 

Was soll ich unter IV. zum „Gegenstand und Grund“ angeben?

Wenn Sie selbst den Vertrag abgeschlossen haben können Sie für das Feld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. den folgenden Mustertext anpassen und verwenden. Bitte streichen Sie nichtzutreffende Angaben und ergänzen Ihre Kundennummer:

Ich habe als Verbraucher/ Verbraucherin mit der primastrom GmbH/ voxenergie GmbH einen Stromvertrag/ Gasvertrag abgeschlossen.

Meine Kundenummer lautet: [Kundennummer].

Das Unternehmen hat die Preise für die Energielieferung später erhöht. Ich akzeptiere diese Preiserhöhung nicht, weil es dafür keine Grundlage gab.

Ich verlange, für die Energiebelieferung nur die ursprünglich vereinbarten Preise zahlen zu müssen. Außerdem möchte ich gegebenenfalls eine Erstattung und ggf. weitergehenden Schadensersatz fordern.

 

Wie soll ich vorgehen, wenn ich mehrere Energieverträge habe?

Bitte melden Sie vorsorglich jeden Energievertrag mit primastrom/ voxenergie einzeln im Register an. Füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

 

Was soll ich unter V. in das Feld „Betrag der Forderung“ eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

zurück zur Übersicht

Was bringen mir die Klagen?

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können Sie sich gegenüber primastrom und voxenergie auf das jeweilige Urteil des Gerichts beziehen und eine Abrechnung nach den vertraglich vereinbarten Preisen sowie die Erstattung bereits zu viel gezahlter Beträge verlangen. Auch Schadensersatzforderungen kommen in Betracht. Der vzbv geht davon aus, dass die Unternehmen diese Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen, um weitere Klagen zu vermeiden.

 

Welche Vorteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden müssten, sind an die im Urteil getroffenen Feststellungen gebunden.

Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Musterfeststellungsklage kann außerdem verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

 

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Wie bei allen anderen Klagen, ist es auch hier möglich, dass das Gericht, die Musterfeststellungsklage nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und damit der Klage angeschlossen haben. Das kann bedeuten, dass Sie von primastrom und voxenergie keinen Schadensersatz wegen der Preiserhöhungen fordern können und sie im Extremfall stattdessen erhöhte Beiträge (nach-)zahlen müssen.