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EOS Investment: Betroffene können sich Klage anschließen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Register für die Klage gegen die EOS Investment GmbH eröffnet. Verbraucher:innen können sich der Musterfeststellungsklage des vzbv jetzt anschließen, indem sie sich online in das Klageregister eintragen

Das Unternehmen verlangt von Betroffenen die Erstattung von Inkassokosten, wenn es mit der Beitreibung eigener Forderungen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) beauftragt. Es treibt Inkassokosten künstlich zu Lasten der Verbraucher:innen in die Höhe. Der vzbv hält dieses Vorgehen für rechtswidrig.

  • Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Klage des vzbv zugelassen und die Eröffnung des Klageregisters veranlasst.
  • Das BfJ stellt Verbraucher:innen Ausfüllhinweise, Fragen und Antworten zur Eintragung und das Anmeldeformular bereit.
  • Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage schützt Verbraucher:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
  • Mit einem Klage-Check können Verbraucher:innen prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt.

Alle Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage sind unter musterfeststellungsklagen.de/eos zu finden. Ein News-Alert informiert fortlaufend über das Verfahren.