Sie haben Fragen zur Musterfeststellungsklage
gegen die EOS Investment GmbH?
Antworten finden Sie hier.
Grundsätzliches zur Klage
Warum erhebt der vzbv die Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH?
Die EOS Investment GmbH verlangt von Verbraucher:innen die Erstattung von Inkassokosten, wenn sie die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) damit beauftragt, ihre Forderungen einzutreiben. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung des vzbv rechtswidrig. Deswegen soll das Oberlandesgericht feststellen, dass Verbraucher:innen die Inkassokosten nicht erstatten müssen.
Woher stammen die Forderungen der EOS Investment GmbH?
Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen von Unternehmen, die diese gegenüber Verbraucher:innen haben – zum Beispiel, weil sie bei einem Versandhaus etwas bestellt und nicht gezahlt haben. Die Forderungen stammen entweder aus dem Otto-Konzern selbst (zum Beispiel Otto GmbH & Co. KG, bonprix Handelsgesellschaft mbH, sheego GmbH) oder von anderen Unternehmen (zum Beispiel von Banken wie der BNP Paribas, Santander Consumer Bank AG oder Commerzbank AG).
Warum hält der vzbv das Vorgehen der EOS Investment GmbH für rechtswidrig?
Die EOS Investment GmbH produziert künstlich Inkassokosten, indem es die erworbenen Forderungen nicht selbst beitreibt, sondern dafür ein Schwesterunternehmen (die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID)) beauftragt. Beide Unternehmen gehören zur selben Unternehmensgruppe und bilden wirtschaftlich eine Einheit.
Wenn die EOS Investment GmbH selbst die Forderungsschreiben verschicken würde, könnte das Unternehmen nur Mahnkosten von wenigen Euro geltend machen. Nach Auffassung des vzbv aber kann die Beauftragung eines Schwesterunternehmens nicht dazu führen, dass Inkassokosten gezahlt werden müssen.
Was soll das Gericht feststellen?
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll feststellen, dass die EOS Investment GmbH gegenüber Verbraucher:innen keine Inkassokosten für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) geltend machen kann.
Welche Vorteile bringt mir diese Klage?
Die Teilnahme ist kostenlos. Der vzbv führt das Verfahren als Kläger und kümmert sich um die Vertretung vor Gericht. Durch Ihre Teilnahme werden Sie nicht selbst Partei des Verfahrens. Sie müssen sich keinen Anwalt suchen oder zu Terminen erscheinen.
Wenn die Klage erfolgreich ist, können Sie unberechtigte Inkassokosten, die Sie bereits gezahlt haben, zurückverlangen. Wenn Sie die Inkassokosten noch nicht gezahlt haben, kann EOS diese auch nicht mehr gerichtlich gegen Sie geltend machen. Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird auch die Verjährung ihrer Erstattungsansprüche gehemmt, so dass Sie in Ruhe den Ausgang des Verfahrens abwarten können, ohne dass Ihre Ansprüche verjähren.
Sind mit dieser Klage Nachteile verbunden?
Wenn die Klage nicht erfolgreich ist und das Gericht meint, dass die Inkassokosten berechtigt sind, bleibt es für Sie bei der bisherigen Situation. Zusätzliche Kosten entstehen für Sie auch in diesem Fall nicht.
Darf EOS die Inkassokosten geltend machen, solange die Musterfeststellungsklage läuft?
Erst nach Abschluss des Prozesses steht verbindlich fest, ob EOS die Inkassokosten fordern darf. Bis dahin kann das Unternehmen weiter versuchen, diese geltend zu machen und Sie deswegen mahnen. Das kann leider auch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage nicht verhindern.
Sofern EOS wegen der Inkassokosten sogar gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet und Ihr Gericht die Inkassokosten für zulässig erachtet, könnten Ihnen die dadurch entstehenden Prozesskosten auferlegt werden. Diese Gefahr schätzt der vzbv nicht als sehr hoch ein – ganz auszuschließen ist ein solcher Ausgang aber nicht.
Wenn Sie dieses Risiko vermeiden wollen, können Sie die Inkassokosten unter Vorbehalt zahlen. Bei einem erfolgreichen Ausgang der Musterfeststellungsklage können Sie diese Kosten anschließend von EOS erstattet verlangen, sofern Sie sich in das Klageregister eingetragen haben.
Ändert das neue Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht etwas an der Klage?
Zum 01.10.2021 sind neue gesetzliche Inkasso-Regelungen in Kraft getreten.
Diese betreffen die Höhe der Kosten, die Gläubiger geltend machen können. Früher konnten Inkassodienste in der Regel mindestens 70,20 Euro verlangen. Nun drohen Verbraucher:innen zum Beispiel bei Kleinstforderungen bis 50,00 Euro nur noch 18,00 Euro Kosten, wenn sie die Forderung auf das erste Inkassoschreiben begleichen.
Mit der Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wollen wir aber feststellen lassen, dass das Unternehmen für die Beauftragung von EOS DID überhaupt keine Inkassokosten geltend machen kann. Das neue Gesetz hat also keinen Einfluss auf das Verfahren.
Geeignete Fälle
Um welche Forderungen und Kosten geht es in der Klage genau?
Mit der Klage wenden wir uns ausschließlich gegen die Inkassokosten, die EOS Investment für die Beauftragung von EOS DID in Rechnung stellt. Das Gericht klärt nicht, ob individuelle Hauptforderungen (zum Beispiel der Bestellwert von Waren oder offene Kreditforderungen) berechtigt sind.
Beispiel aus einem Forderungsschreiben:
In diesem Fall geht es also konkret allein um die Inkassokosten von 124,00 Euro. Das Gericht soll nur feststellen, dass diese Kosten unberechtigt sind.
Wie finde ich heraus, ob ich mich der Klage anschließen kann?
Nutzen Sie für eine Prüfung, ob Ihr Fall für die Teilnahme an der Klage geeignet ist, unseren kostenlosen Klage-Check. Seit dem 27.09.2021 können Sie sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung den Klage-Check zu machen. Sie erhalten dort je nach Ergebnis Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Über den Klage-Check können Sie dem vzbv auch Ihre Kontaktdaten und Unterlagen übersenden. Auf diesem Wege können Sie die Klage unterstützen, denn der vzbv möchte möglichst viele Fallkonstellationen bei Gericht vortragen können. Durch die Übermittelung der Unterlagen entstehen Ihnen keine Kosten und Verpflichtungen.
Informationen dazu sind in der Pressemitteilung und News zur Klageeinreichung zu finden.
Eine Anmeldung ist nur noch bis zum 12.04.2023 möglich.
Ist es problematisch, wenn ich die Inkassokosten schon gezahlt habe?
Wenn Sie die Inkassokosten bereits gezahlt haben, können Sie an der Musterfeststellungsklage teilnehmen, wenn die Zahlung nicht vor 2018 geschah. Außerdem darf die Zahlung nicht auf einer gesonderten Vereinbarung, einem schriftlichen Schuldanerkenntnis, einem Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil beruhen.
Wenn Sie also zum Beispiel 2019 von der EOS DID ein Inkassoschreiben über eine Forderung der EOS Investment GmbH bekamen und diese Forderung inklusive der geltend gemachten Inkassokosten einfach nur gezahlt haben, können Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Bei positivem Ausgang des Verfahrens haben Sie gute Chancen, die Inkassokosten zurückzuerhalten.
Kann ich mich auch beteiligen, wenn ich mich in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren befinde oder mir die Insolvenz droht?
Aus Sicht des vzbv ist es unerheblich, ob neben Ihrer Anmeldung zur Musterfeststellungsklage parallel ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren läuft oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Wichtig ist allerdings, dass es zu keiner finalen Einigung kam und ein etwaiges Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In diesen Fällen ist eine Teilnahme leider nicht mehr möglich. Wenn Sie sich bereits bei einer Schuldnerberatung befinden, besprechen Sie das Vorgehen am besten mit dem/der jeweiligen Berater/-in.
Was ist, wenn gegen mich ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil vorliegt?
Falls gegen Sie schon ein Titel wie ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil vorliegt, der die Inkassokosten umfasst, eignet sich der Fall leider nicht für die Musterfeststellungsklage.
Anders verhält es sich, wenn der Vollstreckungsbescheid nur die Hauptforderung umfasst und EOS weiterhin die Inkassokosten geltend macht. In diesem Fall sollten Sie sich individuell beraten lassen. Informationen zu möglichen Beratungsangeboten finden Sie unten im Bereich „Beratung“.
Was ist, wenn ich ein Schuldanerkenntnis unterschrieben bzw. mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen habe?
Wenn Sie die Forderung inklusive der Inkassokosten anerkannt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie in einer Musterfeststellungsklage leider nicht berücksichtigt werden. Es ist nicht entscheidend, ob Sie die Inkassokosten in der Vergangenheit schon bestritten haben. Wichtig ist, dass kein positives Anerkenntnis vorliegt.
Ist schon die bloße Zahlung der Inkassokosten ein Schuldanerkenntnis?
Ein Schuldanerkenntnis ist nur wirksam, wenn es schriftlich erteilt wird. Aus diesem Grunde stellt die reine Zahlung der Inkassokosten kein solches Anerkenntnis dar.
Teilnahme an der Klage
Ab wann kann ich mich der Klage anschließen?
Eine Beteiligung an der Klage ist möglich, indem Sie sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Seit dem 27.09.2021 ist dieses offen. Nach der Registereröffnung haben Sie mindestens zwei Monate Zeit, um sich beim Bundesamt für Justiz einzutragen. Die Eintragung ist bis spätestens einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung möglich.
Die jeweiligen Termine legt das Oberlandesgericht fest und sie werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht. Der vzbv wird auf Termine ebenfalls hinweisen. Um keinen Termin zu verpassen, sollten Sie sich in den News Alert eintragen. Sie erhalten dann die entsprechenden Informationen per E-Mail.
Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?
Sie können sich bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung wieder von der Klage abmelden. Das geht ebenfalls beim Bundesamt für Justiz. Sobald das Hanseatische Oberlandesgericht den Termin bestimmt hat, informiert der vzbv dazu sowohl auf www.musterfeststellungsklagen.de/eos als auch über den News Alert.
Hinweise zum Anmeldevorgang für das Klageregister
Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Eintragung in das Klageregister möglich?
Die genaue Frist wird erst noch festgelegt, nämlich durch die Bestimmung des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung. Mit Ablauf des letzten Tages vor diesem Termin endet die Möglichkeit zur Eintragung in das Register.
Wie funktioniert die Eintragung in das Klageregister?
Alle, die am Verfahren teilnehmen möchten, müssen sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Dazu ist eine „Anmeldung zur Eintragung“ erforderlich. Das Bundesamt für Justiz nimmt anschließend die Eintragung im Register vor und bestätigt dies schriftlich per Briefpost. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Der vzbv empfiehlt, dass Sie das Online-Formular des Bundesamts für Justiz für Ihre Anmeldung verwenden. Dort steht auch eine Ausfüllanleitung bereit. Wenn Ihr Klage-Check positiv ausfällt, erhalten Sie dazu genauere Informationen. Sie können sich auch per E-Mail oder Post beim Bundesamt für Justiz anmelden. Ihr Schreiben muss dann alle Informationen, die auch im Formular gefordert sind, enthalten.
Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?
Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus und versichern auch „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. In dem Formular befindet sich der Button „Senden“. Wenn dieser Button betätigt wird, erfolgt eine automatische Prüfung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und das Formular wird versendet.
Wen trage ich im Online-Formular unter II. als Vertreter ein?
Sie benötigen für die Anmeldung zum Klageregister grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Vertreter. Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Der vzbv führt die Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH als Kläger. Er ist in keiner Beziehung Ihr Vertreter. Nur falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, ist dies unter II. anzugeben. Es wäre sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Bitte beachten Sie: Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls ein solcher benannt wurde.
Was trage ich in das Feld „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ ein?
Beschreiben Sie hier bitte knapp den Sachverhalt, der Ihrem Fall zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis von den im Klageregister veröffentlichten Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich. Folgende Fragen sollten Sie dabei beantworten:
- Haben Sie eine Zahlungsaufforderung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) erhalten?
- Geht es dabei um eine Forderung der EOS Investment GmbH?
- Wie lautet die Forderungsnummer? Das ist eine mehrstellige Zahlen-/ Buchstabenfolge, die Sie zum Beispiel oben rechts auf den Schreiben finden.
- Um was für eine Forderung geht es eigentlich (z.B. Warenkauf oder Darlehensvertrag)?
- Falls möglich: Von wem stammt die Forderung ursprünglich (z.B. Otto oder einer Bank?)
- Wenn möglich: Wie hoch sind die Inkassokosten?
- Haben Sie diese bereits gezahlt? Wenn ja, wann?
Ausfüll-Beispiel (Die Angaben in den eckigen Klammern passen Sie bitte auf Ihre Situation an):
Variante 1: Sie haben noch nicht gezahlt:
„Die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) hat mich zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert. Die Forderungsnummer lautet [hier die Forderungsnummer eingeben]. Es geht um [hier z.B. ergänzen: eine offene Rechnung von Otto, der Telekom usw.]. Die Forderung wurde an die EOS Investment GmbH übertragen. Für die Beauftragung von EOS DID soll ich Inkassokosten in Höhe von [hier den Betrag eingeben] zahlen. Die beiden Unternehmen gehören dem selben Konzern an. Es soll festgestellt werden, dass die Beklagte diese Inkassokosten nicht von mir fordern darf.“
Variante 2: Sie haben bereits gezahlt:
„Die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) hatte mich [hier in etwa angeben, wann] zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert. Die Forderungsnummer lautete [hier die Forderungsnummer eingeben]. Es ging eigentlich um [hier z.B. ergänzen: eine offene Rechnung von Otto, der Telekom usw.]. Die Forderung wurde an die EOS Investment GmbH übertragen. Für die Beauftragung von EOS DID habe ich ebenfalls geforderten Inkassokosten in Höhe von [hier den Betrag eingeben] gezahlt. Ich beabsichtige unter Bezugnahme auf die im Klageregister bekannt gemachten Feststellungsziele, einen Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten gegen die Beklagte geltend zu machen."
Was soll ich in das Feld „Betrag der Forderung“ eintragen?
Hier tragen Sie wenn möglich die Höhe der Inkassokosten ein, die Sie gezahlt haben oder zahlen sollen. Wenn Sie das nicht wissen, kann dieses Feld auch leer bleiben.
Welche Unterlagen muss ich der Anmeldung beifügen?
Für die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Bitte übermitteln Sie mit Ihrer Anmeldung keine weiteren Dokumente. Diese werden nicht bearbeitet.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Bundesamt für Justiz verschickt nach dem Eintrag in das Klageregister eine schriftliche Bestätigung. Diese schriftliche Bestätigung erfolgt nur per Briefpost, nicht online oder per E-Mail. Mit der Bestätigung erhalten Sie ein Geschäftszeichen, unter dem Ihre Anmeldung eingetragen ist. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.
Wie kann ich mich über den Fortgang des Musterfeststellungsverfahrens informieren?
Hinweise und Entscheidungen des Gerichts werden im Klageregister veröffentlicht. Alle Mitteilungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz einsehen. Um keinen Termin zu verpassen, können Sie sich in unseren News Alert eintragen.
Beratungsangebote
Bitte beachten Sie, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) selbst keine Rechtsberatung anbietet. Wenn Sie Hilfe bei Ihrem individuellen Fall benötigen, können Sie die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Informationen dazu finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.
Daneben gibt es zahlreiche gemeinnützige und karitative Einrichtungen, die eine Schuldnerberatung anbieten. Über die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. finden Sie Schuldnerberatungsstellen in Ihre Nähe. Folgen Sie dazu www.meine-schulden.de/beratung/beratung-finden/adressverzeichnis.