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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die EOS Investment GmbH

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Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe. Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat nun das Klageregister eröffnet. Verbraucher:innen können sich kostenlos für die Klage beim BFJ anmelden. 

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterklage gegen die EOS Investment GmbH.

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Aktuelle Termine

Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet

Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.

Anmeldungen sind nicht mehr möglich

Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.

Mündliche Verhandlung

Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.

 

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Woher stammen die Forderungen der EOS Investment GmbH?

Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen von Unternehmen, die diese gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern haben – zum Beispiel, weil sie bei einem Versandhaus etwas bestellt und nicht gezahlt haben.

Die Forderungen stammen entweder aus dem Otto-Konzern selbst (zum Beispiel Otto GmbH & Co. KG, bonprix Handelsgesellschaft mbH, sheego GmbH) oder von anderen Unternehmen (zum Beispiel von Banken wie der BNP Paribas, Santander Consumer Bank AG oder Commerzbank AG).

Was soll das Gericht feststellen?

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll feststellen, dass die EOS Investment GmbH gegenüber Verbrauchern keine Inkassokosten für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH geltend machen kann.