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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die EOS Investment GmbH

Stand |

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Alle News zur Klage

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Meldungen

Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterklage gegen die EOS Investment GmbH.

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Aktuelle Termine

Oberlandesgericht erlässt Urteil

Das Oberlandesgericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.

Revisionsverfahren

Das Unternehmen legt gegen das Urteil Revision ein.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Woher stammen die Forderungen der EOS Investment GmbH?

Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen von Unternehmen, die diese gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern haben – zum Beispiel, weil sie bei einem Versandhaus etwas bestellt und nicht gezahlt haben.

Die Forderungen stammen entweder aus dem Otto-Konzern selbst (zum Beispiel Otto GmbH & Co. KG, bonprix Handelsgesellschaft mbH, sheego GmbH) oder von anderen Unternehmen (zum Beispiel von Banken wie der BNP Paribas, Santander Consumer Bank AG oder Commerzbank AG).

Was soll das Gericht feststellen?

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll feststellen, dass die EOS Investment GmbH gegenüber Verbrauchern keine Inkassokosten für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH geltend machen kann.