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vzbv verklagt Vodafone wegen unzulässigen Preiserhöhungen

Vodafone hat für Festnetz- und Internet-Kund:innen während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise angepasst. Das Unternehmen hob die Basispreise bei Internet und Telefon-Anschlüssen in diesem Jahr um fünf Euro monatlich an. Ohne rechtliche Grundlage, meinen die Verbraucherschützer. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Vodafone eingereicht. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

  • Vodafone erhöhte 2023 die Preise bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen. Aus Sicht des vzbv ohne Grundlage.
  • Bereits im Mai meldeten sich mehr als zehntausend Kunden:innen über einen Aufruf beim vzbv.
  • Betroffene können sich der Sammelklage in Kürze anschließen.

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Dadurch können ihre Ansprüche nicht verjähren. Der vzbv informiert über einen News Alert, sobald sich Betroffene in das Klageregister eintragen können.

Vodafone-Kund:innen, die Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind, können sich der Klage anschließen. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Einzelheiten zur Klage und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite zur Klage gegen Vodafone.

 

Die neue Sammelklage

Mit der neu eingeführten Sammelklage erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfall einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.