Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Vodafone wegen einseitigen Preiserhöhungen
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Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Aktuelle Termine
Wir klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen Vodafone ein.
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
Mündliche Verhandlung
Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)
Worum geht es in dem Verfahren?
Der Telekommunikations-Konzern Vodafone hat ab Frühjahr 2023 Preiserhöhungsschreiben verschickt. Danach wurden die Preise für Internet-Anschlüsse einseitig erhöht. Es geht um Verträge mit monatlichen Pauschalpreisen für Festnetz- bzw. Kabelanschlüsse. Diese Preiserhöhungen hält der vzbv für unrechtmäßig.
Um wie viel Geld geht es?
Nach unserer Kenntnis hat Vodafone die Preise in vielen Fällen um fünf Euro pro Monat erhöht. Wir fordern die Erstattung gezahlter Beträge und beantragen, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlt. Der Erstattungsbetrag für den einzelnen Betroffenen hängt davon ab, ob und für welchen Zeitraum dieser die erhöhten Preise zahlt. Wenn die Klage erfolgreich ist, erhöht sich der Erstattungsbetrag mit jedem Monat, in dem die erhöhten Preise gezahlt wurden.
Wann kann ich mich für die Klage anmelden?
Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet. Unsere Terminübersicht gibt Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.
Kostet mich die Teilnahme etwas?
Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.