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Musterklage gegen BEV: Insolvenzverwalter verspricht Neuabrechnung und Erstattung

Der Insolvenzverwalter der BEV hat angekündigt, das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Juli 2023 umzusetzen. Er will die Rechnungen neu erstellen und zu Unrecht geforderte Beträge erstatten, wenn Verbraucher:innen diese ab dem 16. Oktober 2019 gezahlt haben.

  • Der Insolvenzverwalter hat zugesagt, seinen Verpflichtungen aus dem Urteil des BGH nachzukommen.
  • Informationen finden Sie dazu unter „Fragen und Antworten“ der Website bev-inso.de. Dort befinden sich in der Rubrik „Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren“ die Antworten auf die Frage „Welche Konsequenzen hat das vom Bundesgerichtshof (BGH) am 27.07.2023 getroffene Urteil?“.
  • Betroffene Verbraucher:innen sollen sich an die E-Mailadresse mailto:bev@mhbk.de richten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Beratung im Einzelfall anbietet.