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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen BEV

Stand |

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) ist insolvent. Hunderttausende Verbraucher:innen sind betroffen. Der Insolvenzverwalter macht ihnen auch den Bonus streitig, der die Strom- und Gasverträge der BEV attraktiv machte. Der vzbv klagt dafür, dass den Betroffenen dieser Neukundenbonus nicht verweigert wird.

In erster Instanz bekam der vzbv vor dem Oberlandesgericht München in vollem Umfang Recht. Der Insolvenzverwalter hatte daraufhin Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Klage am 15. Juni 2023.

Alle Neuigkeiten zur Klage gegen BEV

Aktuelle Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen den Insovenzverwalter der BEV finden Sie hier.

 

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Klage gegen den Insolvenzverwalter der BEV.

 

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Aktuelle Termine

Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über die Klage.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.

 

Zeitplan

 

 

Fragen und Antworten (FAQ)

Wie verhalte ich mich, wenn der Insolvenzverwalter einen Mahnbescheid gegen mich erwirkt?

Trotz des Urteils des OLG München ist nicht auszuschließen, dass der Insolvenzverwalter einen Mahnbescheid gegen betroffene Verbraucher:innen beantragt.

Wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, ist es wichtig zu verstehen, dass dieses Schreiben nichts anderes ist als die Behauptung des Insolvenzverwalters, ihm würden Ansprüche gegen Sie zustehen. Kein Gericht hat dies geprüft. Bleiben Sie allerdings untätig, könnte der Insolvenzverwalter im weiteren Gang des Verfahrens den Anspruch gegen Sie vollstrecken – ohne dass ein Gericht diesen geprüft hätte! Um dies zu verhindern, können Sie einen Widerspruch einlegen. Dieser stoppt das Mahnverfahren. Der Insolvenzverwalter könnte Sie dann allenfalls noch verklagen.Dies könnte er allerdings auch ohne ein vorausgegangenes Mahnverfahren tun.