Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen BEV
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Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) ist insolvent. Hunderttausende Verbraucher:innen sind betroffen. Der Insolvenzverwalter macht ihnen auch den Bonus streitig, der die Strom- und Gasverträge der BEV attraktiv machte. Der vzbv klagt dafür, dass den Betroffenen dieser Neukundenbonus nicht verweigert wird.
In erster Instanz bekam der vzbv vor dem Oberlandesgericht München in vollem Umfang Recht. Der Insolvenzverwalter hatte daraufhin Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Klage am 15. Juni 2023.
Aktuelle Termine
Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über die Klage.
Prozessende
Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.
Fragen und Antworten (FAQ)
Was hat das Oberlandesgericht (OLG) München am 21. Juli 2020 entschieden?
Das OLG München hat der Musterfeststellungsklage in vollem Umfang stattgegeben. Es hat also entschieden, dass der Insolvenzverwalter Verbrauchern den Neukundenbonus nicht allein deshalb vorenthalten darf, weil sie kein volles Jahr lang beliefert wurden. Es hat außerdem geurteilt, dass der Neukundenbonus von der Nachforderung des Insolvenzverwalters abzuziehen ist. Das Urteil im Volltext finden Sie hier.
Wann ist mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen?
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 15. Juni 2023 über die Klage. Es ist dann zeitnah mit einem Urteil zu rechnen.
Kann ich mich der Musterfeststellungsklage noch anschließen?
Nein. Auch eine Abmeldung ist nicht mehr möglich.
Wie verhalte ich mich, wenn der Insolvenzverwalter einen Mahnbescheid gegen mich erwirkt?
Trotz des Urteils des OLG München ist nicht auszuschließen, dass der Insolvenzverwalter einen Mahnbescheid gegen betroffene Verbraucher:innen beantragt.
Wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, ist es wichtig zu verstehen, dass dieses Schreiben nichts anderes ist als die Behauptung des Insolvenzverwalters, ihm würden Ansprüche gegen Sie zustehen. Kein Gericht hat dies geprüft. Bleiben Sie allerdings untätig, könnte der Insolvenzverwalter im weiteren Gang des Verfahrens den Anspruch gegen Sie vollstrecken – ohne dass ein Gericht diesen geprüft hätte! Um dies zu verhindern, können Sie einen Widerspruch einlegen. Dieser stoppt das Mahnverfahren. Der Insolvenzverwalter könnte Sie dann allenfalls noch verklagen.Dies könnte er allerdings auch ohne ein vorausgegangenes Mahnverfahren tun.