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Sie haben Fragen zur Musterklage gegen die Sparkasse Altenburger Land?

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

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Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Die Sparkasse Altenburger Land kündigte im Jahre 2020 zirka 6.000 Sparverträge des Typs „s-Vermögensplan“, die in den 1990er und 2000er Jahren vertrieben worden waren. Neben Zinsen sollten Sparer:innen auch attraktive Prämien erhalten, vor allem bei langer Spardauer. Unserer Rechtsauffassung nach gibt es kein Kündigungsrecht, auf das sich die Sparkasse berufen könnte. Schon gar nicht hätte eine Kündigung vor Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgesprochen werden dürfen. Außerdem hat die Sparkasse Zinsklauseln verwendet, die nicht rechtmäßig sind.


Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Musterfeststellungsklage wollen wir erreichen, dass die betroffenen Sparer:innen die Verträge weiterhin besparen und insbesondere in den Genuss der Prämien kommen können. Wir meinen, dass die im jahre 2020 ausgesprochenen Kündigungen schon deshalb unwirksam waren, weil die Sparkasse sich auf ein vertragliches Kündigungsrecht beruft, das der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt hat. Jedenfalls aber hätte die Sparkasse die Sparer:innen nicht daran hindern dürfen, die höchste Prämienstufe zu erreichen. Das Gericht soll außerdem feststellen, dass die Zinsklauseln in den Verträgen unwirksam sind. Wie die Zinsen richtigerweise zu berechnen gewesen wären, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

 

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Verbraucher:innen, die in den 1990 oder 2000er Jahren einen Sparvertrag „s-Vermögensplan“ mit der Sparkasse Altenburger Land oder einer Vorgängersparkasse geschlossen haben, der durch die Sparkasse gekündigt wurde. Wir stellen Ihnen einen Klage-Check zur Eröffnung des Registers zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob Sie bei der Klage mitmachen können.

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Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren.

 

Wie kann ich mich über den Verlauf der Klage informieren?

Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

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Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos. Sie tragen kein Prozesskostenrisiko.

 

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Um an der Klage teilzunehmen, müssen Sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Das Bundesamt schickt Ihnen eine Anmeldebestätigung zu. Zur Unterstützung stellen wir einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Unsere Mustertexte erleichtern Ihnen die Anmeldung.
Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

 

Wie kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie verwenden können.

 

Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?

  • Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus.
  • Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung sehr wichtig. Wir bieten Textbausteine dafür an.
  • Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen.
  • Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.

 

Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.

 

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Dies können Sie in unserer Terminübersicht nachlesen.

 

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost.  Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

 

Muss ich die Sparkasse vor der Anmeldung zur Fortsetzung des Vertrags oder zur Zinsnachzahlung auffordern?

Nein. Sie können direkt an der Klage teilnehmen.

 

Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?

Sie können an der Klage nicht teilnehmen, wenn Sie sowohl bezüglich der Kündigung als auch der Zinsnachzahlung einen Vergleich mit der Sparkasse geschlossen haben. Dies wird vermutlich nur sehr wenige Verbraucher:innen betreffen.
Dass Sie das Geld anderweitig investiert haben, schadet jedenfalls nicht (siehe nächste Frage).

 

Ich habe das Geld schon anderweitig investiert. Kann ich teilnehmen?

Ja. Die Teilnahme an der Klage verpflichtet Sie nicht, den damaligen Vertrag fortzuführen. Wenn wir gewinnen, hätten Sie aber das Recht dazu.
Gegebenenfalls können Sie den neuen Vertrag auch auflösen, um den „s-Vermögensplan“ weiter zu besparen. Dazu können wir aber keine Aussage treffen.

 

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Grundsätzlich ist das möglich. Bitte schauen Sie dazu in unserer Terminübersicht nach, um die Frist nicht zu verpassen.

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Mustertexte

Welche Person soll sich unter I. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat.
Bei besonderen Konstellationen können Sie auch diese in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. darlegen. Sie können dafür unsere Mustertexte verwenden.

 

Wen trage ich im Online-Formular unter II. als Vertreter ein?

Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Musterfeststellungsklage als Kläger führt und die Interessen der Verbraucher:innen insgesamt wahrnimmt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen.

Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Sie können diesen Bereich frei lassen.

Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, geben Sie dies unter II. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.

 

Was gebe ich unter IV. zum „Gegenstand und Grund“ an?

Wenn Sie selbst den Vertrag abgeschlossen haben können Sie unter IV. zum „Gegenstand und Grund“ den folgenden Mustertext anpassen und verwenden.

Ich habe als Verbraucher/in mit der Sparkasse Altenburger Land [bzw. Sparkasse Altenburg-Schmölln oder Sparkasse Altenburg] einen Vertrag des Typs „s-Vermögensplan“ geschlossen. Die Kontonummer lautet: [Kontonummer eintragen]
Die Sparkasse hat den Vertrag zum [Datum einsetzen] gekündigt.
Die für das Erreichen der höchsten Prämienstufe erforderliche 40-fache Jahressparleistung hatte ich zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht [ggf. streichen, falls unzutreffend].
Meines Erachtens war die Sparkasse zur Kündigung nicht berechtigt. Ich verlange die Fortführung des Vertrages.
Der Vertrag enthält außerdem keine wirksame Zinsanpassungsklausel. Ich verlange daher von der Sparkasse auch die Gewährung der mir durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

 

Welche Kontonummer soll ich angeben?

Bitte geben Sie möglichst die aktuelle Kontonummer des Sparvertrags an. Schauen Sie in den Vertragsunterlagen oder dem Sparbuch nach, um die Kontonummer herauszufinden.

 

Wie soll ich vorgehen, wenn ich mehrere Verträge „s-Vermögensplan“ habe?

Bitte melden Sie vorsorglich jeden Vertrag einzeln im Register an. Füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

 

Wer soll sich anmelden, wenn es eine Vertragsumschreibung gab?

Der aktuelle Vertragsinhaber soll sich zum Register anmelden. Die Umschreibung soll im Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. mit angegeben werden. Sie können den folgenden Mustertext anpassen und verwenden.

[Vorname Name] hat als Verbraucher/in mit der Sparkasse Altenburger Land [bzw. Sparkasse Altenburg-Schmölln oder Sparkasse Altenburg ] einen Vertrag des Typs „s-Vermögensplan“ geschlossen. Die Kontonummer lautet: [Kontonummer eintragen]
Der Vertrag wurde auf mich umgeschrieben.
Die Sparkasse hat den Vertrag zum [Datum einsetzen] gekündigt.
Die für das Erreichen der höchsten Prämienstufe erforderliche 40-fache Jahressparleistung wurde nicht erreicht [ggf. streichen, falls unzutreffend].
Meines Erachtens war die Sparkasse zur Kündigung nicht berechtigt. Ich verlange die Fortführung des Vertrages.
Der Vertrag enthält außerdem keine wirksame Zinsanpassungsklausel. Ich verlange daher von der Sparkasse auch die Auszahlung der mir durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.


Wie soll die Anmeldung aussehen, wenn der Vertrag auf mehrere Personen lautet?

Wir empfehlen, dass sich jede Person, die aus einem Sparvertrag Ansprüche gegen die Sparkasse haben könnte, selbst zum Register anmeldet. Jede Person sollte ein getrenntes Anmeldeformular ausfüllen. Das könnte zum Beispiel bei Ehepaaren oder Geschwistern der Fall sein. Für das Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. können Sie den folgenden Mustertext anpassen und verwenden.

Ich habe als Verbraucher/in mit der Sparkasse Altenburger Land [bzw. Sparkasse Altenburg-Schmölln oder Sparkasse Altenburg ] einen Vertrag des Typs „s-Vermögensplan“ geschlossen. Die Kontonummer lautet: [Kontonummer eintragen]
Die Sparkasse hat den Vertrag zum [Datum einsetzen] gekündigt.
Die für das Erreichen der höchsten Prämienstufe erforderliche 40-fache Jahressparleistung habe ich nicht erreicht [ggf. streichen, falls unzutreffend].
Meines Erachtens war die Sparkasse zur Kündigung nicht berechtigt. Ich verlange die Fortführung des Vertrages.
Der Vertrag enthält außerdem keine wirksame Zinsanpassungsklausel. Ich verlange daher von der Sparkasse auch die Auszahlung der mir durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

 

Wie soll die Anmeldung aussehen, wenn eine Person den Vertrag geschlossen hat, und eine andere (zum Beispiel der Ehepartner) später in den Vertrag zusätzlich aufgenommen wurde?

Die Person, die den Vertrag geschlossen hat, kann diesen Mustertext verwenden.
Die später aufgenommene Person kann folgenden Mustertext verwenden und anpassen:

[Vorname Name] hat als Verbraucher/in mit der Sparkasse Altenburger Land [bzw. Sparkasse Altenburg-Schmölln oder Sparkasse Altenburg ] einen Vertrag des Typs „s-Vermögensplan“ geschlossen. Die Kontonummer lautet: [Kontonummer eintragen]
Ich wurde später in den Vertrag aufgenommen.
Die Sparkasse hat den Vertrag zum [Datum einsetzen] gekündigt.
Die für das Erreichen der höchsten Prämienstufe erforderliche 40-fache Jahressparleistung wurde nicht erreicht [ggf. streichen, falls unzutreffend].
Meines Erachtens war die Sparkasse zur Kündigung nicht berechtigt. Ich verlange die Fortführung des Vertrages.
Der Vertrag enthält außerdem keine wirksame Zinsanpassungsklausel. Ich verlange daher von der Sparkasse auch die Auszahlung der mir durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

 

Wie kann ich mich als Erbe oder als Teil einer Erbengemeinschaft anmelden?

Jede Person, die aus einem Sparvertrag Ansprüche gegen die Sparkasse haben könnte, sollte sich selbst zum Register anmelden. Jede Person sollte ein getrenntes Anmeldeformular ausfüllen. In dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. können Sie auf den Erbfall hinweisen. Für das Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. können Sie folgenden Mustertext anpassen und verwenden.

Ursprünglich hat [Vorname Name] als Verbraucher/in mit der Sparkasse Altenburger Land [bzw. Sparkasse Altenburg-Schmölln oder Sparkasse Altenburg ] einen Vertrag des Typs „s-Vermögensplan“ geschlossen. Die Kontonummer lautet: [Kontonummer eintragen.
Ich bin Erbe von [Vorname Name].
Die Sparkasse hat den Vertrag zum [Datum einsetzen] gekündigt.
Die für das Erreichen der höchsten Prämienstufe erforderliche 40-fache Jahressparleistung wurde nicht erreicht [ggf. streichen, falls unzutreffend].
Meines Erachtens war die Sparkasse zur Kündigung nicht berechtigt. Ich verlange die Fortführung des Vertrages.
Der Vertrag enthält außerdem keine wirksame Zinsanpassungsklausel. Ich verlange daher von der Sparkasse auch die Auszahlung der mir durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

 

Wie können sich Minderjährige zum Register anmelden?

Minderjährige müssen sich bei der Anmeldung zum Register vertreten lassen. Bei gemeinschaftlich sorgeberechtigten Eltern üben beide Elternteile die Vertretung gemeinschaftlich aus. Das Formular sieht aber keine Anmeldung durch mehrere Personen vor. Deshalb muss sich ein Elternteil durch den anderen Teil für die Register-Anmeldung bevollmächtigen lassen. Der Bevollmächtigte sollte die Vollmacht aufbewahren. Dieser Elternteil sollte sich auch im Formular als Vertreter eintragen. Die Benachrichtigungen des Bundesamtes für Justiz werden dann auch an diese Person verschickt. Für das Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. können Sie folgenden Mustertext anpassen und verwenden.

[Vorname Name] hat als Verbraucher/in mit der Sparkasse Altenburger Land [bzw. Sparkasse Altenburg-Schmölln oder Sparkasse Altenburg ] einen Vertrag des Typs „s-Vermögensplan“ geschlossen. Die Kontonummer lautet: [Kontonummer eintragen]
Die Sparkasse hat den Vertrag zum [Datum einsetzen] gekündigt.
Die für das Erreichen der höchsten Prämienstufe erforderliche 40-fache Jahressparleistung wurde nicht erreicht [ggf. streichen, falls unzutreffend].
 [Vorname Name]s Erachtens war die Sparkasse zur Kündigung nicht berechtigt. Er/sie verlangt die Fortführung des Vertrages.
Der Vertrag enthält außerdem keine wirksame Zinsanpassungsklausel. [Vorname Name] verlangt daher von der Sparkasse auch die Auszahlung der ihr/ihm durch fehlerhafte Zinsanpassungen vorenthaltenen Zinsen.

 

Was soll ich unter V. in das Feld „Betrag der Forderung“ eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

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Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, nutzen Sie das Urteil für Ihre Forderung gegenüber der Sparkasse.
Hierbei ist zwischen Kündigung und Zinszahlung zu unterscheiden:
Wenn der vzbv gewinnt, steht im Urteil sinngemäß, dass die Sparkasse die Verträge nicht kündigen durfte. Das bedeutet, dass Sie die Sparbeiträge weiterhin erbringen können und dafür auch – soweit die Voraussetzungen vorliegen - Zinsen und Prämien erhalten. Wir gehen davon aus, dass die Sparkasse sich an dieses Urteil halten wird.   
Bezüglich der Zinsen würde im Urteil stehen, dass die Sparkasse diesbezüglich unwirksame Klauseln verwendet hat. Daraus ergibt sich noch nicht, ob Ihnen Nachzahlungen zustehen. Wie die Zinsen richtigerweise zu berechnen sind, wird derzeit aber in anderen Klageverfahren geklärt. Die Teilnahme an dieser Klage hat für Sie insoweit auch den Vorteil, dass Ihre Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren können.

 

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben. Im Ergebnis würde sich die Situation der Betroffenen aber nicht schlechter darstellen als sie es ohne eine Klage wäre.

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Beratung

Sie können auch die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen in Altenburg oder Gera nutzen. Einen Termin erhalten Sie unter der Telefonnummer 0365 8310110. Das Team vor Ort unterstützt insbesondere auch bei der Eintragung ins Klageregister.