Direkt zum Inhalt

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Sparkasse Altenburger Land wegen gekündigter Sparverträge

Stand |

 

Die Sparkasse Altenburger Land bot Verbraucher:innen in den 1990er und 2000er Jahren unbefristete Sparverträge des Typs „s-Vermögensplan“ an. Sparer:innen sollten Zinsen und attraktive Prämien erhalten, vor allem bei langer Spardauer. Zirka 6.000 Verträge wurden geschlossen. Bevor Sparer:innen die höchsten Prämien erreichen konnten, kündigte die Sparkasse die Verträge 2020. Der vzbv hält dies für unrechtmäßig und reicht deshalb eine Musterfeststellungsklage ein. Das Gericht soll auch die Unwirksamkeit der Zinsklauseln feststellen.

 

Neuigkeiten zum Verfahren finden Sie unter aktuelle Meldungen.

Kann ich bei der Klage mitmachen?

Prüfen Sie mit dem Klage-Check, ob Sie bei der Klage gegen die Sparkasse Altenburger Land mitmachen können.

prüfen

Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Musterklage gegen die Sparkasse Altenburger Land.

weiterlesen

Aktuelle Termine

Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden

Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.

offener Zeitpunkt

Mündliche Verhandlung

Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.

offener Zeitpunkt

Prozessende

Das Verfahren wird durch Urteil oder Vergleich beendet. 

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Wie kann ich mich in das Klageregister eintragen?
Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie verwenden können.

 

Kostet mich die Teilnahme etwas?
Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos. Sie tragen kein Prozesskostenrisiko.