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vzbv klagt gegen ExtraEnergie wegen unzulässigen Preiserhöhungen

Die ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 massiv die Preise für Gas- und Stromkund:innen erhöht. Die Preise sollten häufig um mehr als einhundert Prozent steigen, zum Teil auch noch deutlich stärker. Das Unternehmen, das unter Marken wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie auftritt, überging dabei auch vereinbarte Preisgarantien. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen unzulässig. Mit einer Sammelklage will er direkte Rückzahlungen an Betroffene erstreiten.

  • ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 die Preise für Strom und Gas massiv angehoben.
  • Die Erhöhungen sind nach Einschätzung des vzbv unzulässig – egal, ob mit Preisgarantie oder ohne.
  • Betroffene können sich der Sammelklage in Kürze anschließen.

Aus Sicht des vzbv reicht der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung für die Preiserhöhungen nicht aus. Sofern Kund:innen eine Preisgarantie vereinbart haben, kommt eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht. Bereits im Frühjahr hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung des Anbieters für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet (Urteil vom 23. März 2023, Aktenzeichen I-20 U 318/22). Dennoch versucht der Anbieter weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbraucher:innen durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben. Der vzbv nimmt an, dass mehr als 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind.

 

Bei der Sammelklage mitmachen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Der vzbv informiert, sobald sich Betroffene in das Klageregister eintragen können. Das BFJ öffnet das Register für die Anmeldung voraussichtlich in wenigen Wochen. Betroffene können sich schon jetzt für den News-Alert anmelden. Dann werden sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.

Bei einer Sammelklage erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfall einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.