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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet positive Entscheidung für Mercedes-Käufer im März

Am 21. September 2023 fand der zweite Termin der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG statt. Das Gericht stützte in mehreren Punkten die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und stellt eine Entscheidung für März in Aussicht.

  • BGH-Entscheidung wirkt sich positiv auf das Verfahren aus
  • Gericht will im März 2024 entscheiden
  • Anmeldungen für die Klage sind nicht mehr möglich

Gericht stellt sich auf die Seite der Verbraucher:innen

In der dreistündigen Verhandlung verneinte Mercedes weiterhin, dass in den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Nach der Ansicht des vzbv gingen die umfangreichen Ausführungen des Unternehmens allerdings größtenteils an der Sache vorbei und konnten nicht überzeugen. Auch nach gegenwärtiger Einschätzung der Richter sprechen die konkreten technischen Umstände für das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen – eine wichtige Grundvoraussetzung für Schadensersatzansprüche.

Das Gericht äußerte zwar weiterhin Bedenken, dass sich bei den Euro-5-Motoren ein sittenwidriges Verhalten von Mercedes nachweisen ließe. Bei den Euro-6-Motoren könne dieses aufgrund von Strafbefehlen aber durchaus vorliegen. Hier müsse Mercedes die Hintergründe weiter aufklären. Jedoch auch ohne sittenwidriges Verhalten können Ansprüche bestehen. Die Richter wollen sich insoweit den jüngsten Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) anschließen. Dieser hatte am 26. Juni 2023 geurteilt, dass schon ein fahrlässiger Verstoß gegen das europäische Abgasrecht Schadensersatzansprüche begründen kann.

Entscheidung kommt im März 2024

Mercedes bekam von den Richtern einen Katalog offener Fragen. Das Unternehmen bat um eine großzügige Frist, auf diese zu antworten. Beide Parteien haben nun mehrere Monate Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung, die auch ein Urteil sein kann, will das Gericht am 28. März 2024 verkünden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf unserer Internetseite.