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Gericht kündigt weitere Urteile gegen Sparkassen in Sachsen-Anhalt an

In den Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal fand am 20. September 2023 der zweite Gerichtstermin statt. Verbraucher:innen können im nächsten Monat mit einer Entscheidung rechnen.

  • Das Gutachten beantwortet Fragen zur Berechnung der Zinsen.
  • Gericht kündigt Entscheidungen für den 11. Oktober 2023 an.
  • Anmeldungen für die Klagen sind nicht mehr möglich.

Kriterien für die Zinsanpassung

Im Gerichtstermin vom 20. September 2023 setzten sich der vzbv, die Sparkassen und das Gericht mit dem beauftragten Gutachten auseinander. Der gerichtlich bestellte Gutachter schlägt vor, wie die Zinsen bei den Prämiensparverträgen zu berechnen seien. Seine Empfehlungen weichen allerdings von den Forderungen des vzbv ab. Der vzbv hat seine Position weiter verteidigt. Das Gericht wird nun unter Berücksichtigung des Gutachtens seine Urteile fällen und hat die Entscheidungen für den 11. Oktober 2023 angekündigt.

Angemeldete Verbraucher:innen müssen nichts unternehmen

Wer an einer der Klagen teilnimmt, kann das Ergebnis in Ruhe abwarten. Betroffene können sich nicht mehr für die Klagen anmelden oder sich von diesen abmelden. Über weitere Schritte im Verfahren entscheidet der vzbv nach Erhalt des Urteils.

Über weitere Entwicklungen und Termine zu den Verfahren informiert der vzbv mit News-Alerts.

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