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Update: Klage gegen Berliner Sparkasse hat gute Aussichten auf Erfolg

Update vom 20.02.2024: Das Kammergericht Berlin setzt die Verkündung seines Urteils für den 27. März 2024 an. Der Termin wurde vom 21. Februar 2024 verlegt.

Ursprüngliche Meldung vom 22.11.2024:

Die Berliner Sparkasse hat im Jahr 2016 einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt haben. Die Sparkasse lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen, weshalb der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage eingereicht hat. Bei der mündlichen Verhandlung hat das Kammergericht Berlin die Klage gegen die Berliner Sparkasse in wesentlichen Punkten als begründet eingeschätzt.

 

Was Sie jetzt wissen müssen:

  • Das Kammergericht hält die einseitigen Preiserhöhungen für unwirksam.
  • Das Urteil ist für den 27. März 2024 angekündigt.
  • Verbraucher:innen können sich nicht mehr für die Klage anmelden. Nur noch bis Ablauf des 22. November 2023 kann man sich von der Klage abmelden.

Verbraucher:innen können Anspruch auf Rückzahlungen haben

Nach der vorläufigen Auffassung der Richter ist die Klage in wesentlichen Punkten begründet: Verbraucher:innen müssen mit einbezogen werden, wenn sie für ihr Konto mehr bezahlen sollen. Das Berliner Kammergericht hat das jetzt im Fall der Berliner Sparkasse bekräftigt. Als die Berliner Sparkasse die Gebühren im Dezember 2016 erhöhen oder sogar neu einführen wollte, hätte sie sich eine Zustimmung ihrer Kund:innen einholen müssen, wie das Gericht ausführte. Die Verbraucher:innen hätten den Preiserhöhungen auch nicht innerhalb von drei Jahren widersprechen müssen, um die höheren Gebühren abzuwenden.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Weil aus Sicht des Gerichts bestimmte Ansprüche verjährt sind, können angemeldete Verbraucher:innen erst ab dem Jahr 2018 gezahlte Mehrbeträge zurückverlangen.

Für die Klage gab es mehr als 1000 Einträge im Register des Bundesamtes für Justiz. Diese Verbraucher:innen haben nach einem Urteil gute Aussichten darauf, dass sie zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern können.

Anmeldung zur Klage nicht mehr möglich

Zur Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher:innen nicht mehr anmelden. Eine Abmeldung ist bis zum Ende des 22. November 2023 möglich. Allgemeine Informationen zum Klageregister hat der vzbv auf der Seite "Häufige Fragen zum Klageregister" zusammengefasst.