Stand der Klage |
Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse.
Wichtige Termine
Wir klagen!
Der vzbv reicht beim Kammergericht in Berlin Musterfeststellungklage gegen die Berliner Sparkasse ein.
Registereröffnung
Das Bundesamt für Justiz hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher sich für die Klage anmelden.
Zählung
Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Register eingetragen haben. Andernfalls wird die Klage mangels Verbraucherbeteiligung abgewiesen. Diese Zahl wurde deutlich übertroffen.
Fragen & Antworten (FAQ)
Worum geht es?
Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Die Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Wir wollen feststellen lassen, dass die Sparkasse sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig von dem Zeitpunkt der Erhöhung. Das Verhalten der Berliner Sparkasse ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig. Wer etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen. Das ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Warum sollte die Sparkasse Gebühren zurückzahlen?
Nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschied der BGH am 27. April 2021, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
Wer kann von der Klage profitieren?
Grundsätzlich können alle Kund:innen der Berliner Sparkasse von der Klage profitieren, für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher:innen wirkt.
Mit unserem Klage-Check können sich Verbraucher:innen online informieren, ob ihr Fall zur Klage passt.
Was kostet die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Falls Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.