Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Stadtsparkasse München
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Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie viele tausend Verträge gekündigt. Der vzbv hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben.
Aktuelle Termine
Mündliche Verhandlung
Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Prozessende
Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.
Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll feststellen:
• Die Sparverträge können nicht ordentlich gekündigt werden.
• Die von der Stadtsparkasse München (SSKM) verwendete Klausel zur Zinsanpassung ist unwirksam.
• Die Sparkasse kann sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen.
Das Gericht soll auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Stadtsparkasse München die Zinsen in den Sparverträgen berechnen muss.
Kann ich mich noch für die Klage anmelden?
Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Das Register wurde am 12. Mai 2022 geschlossen.
Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Das Gericht hat noch keinen Termin für ein Urteil genannt. Wir rechnen damit, dass 2023 entschieden wird. Nach einem ersten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann das Verfahren noch zum Bundesgerichtshof gehen. Dann würde es deutlich länger bis zu einem endgültigen Urteil dauern. Falls es zu einem Vergleich kommt, könnte das Verfahren schneller abgeschlossen werden.