Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse Nürnberg
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Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben.
Wichtige Termine
Mündliche Verhandlung und Registerschluss für Austragungen
Heute findet die mündliche Verhandlung in München statt. Der vzbv hat in seiner News über den Verlauf informiert. Mit dem Ablauf dieses Tages ist das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
Registerschluss für Eintragungen
Am Tag vor der mündlichen Verhandlung bestand die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 3.109 Eintragungen gezählt.
Registereröffnung
Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen!
Wir klagen!
Der vzbv reicht beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Nürnberg ein.
Fragen & Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll feststellen, dass die Sparverträge nicht ordentlich gekündigt werden können.
Außerdem soll festgestellt werden, dass die von der Sparkasse Nürnberg verwendete Klausel zur Zinsanpassung unwirksam ist. Dabei soll das Gericht auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Sparkasse Nürnberg die Zinsen in den Sparverträgen berechnen muss. Zuletzt soll das Gericht feststellen, dass die Sparkasse sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen kann.
Kann ich mich noch für die Klage anmelden?
Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Das Register wurde am 12. Mai 2022 geschlossen.
Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Das Gericht hat noch keinen Termin für ein Urteil genannt. Wir rechnen damit, dass 2023 entschieden wird. Nach einem ersten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann das Verfahren noch zum Bundesgerichtshof gehen. Dann würde es deutlich länger bis zu einem endgültigen Urteil dauern. Falls es zu einem Vergleich kommt, könnte das Verfahren schneller abgeschlossen werden.