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Sie haben Fragen zum Register des Bundesamtes für Justiz?

Antworten zur Anmeldung zum Register finden Sie hier.

 

 

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Allgemeine Informationen zum Klageregister

Was ist das Klageregister?

Im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) werden alle erhobenen Sammelklagen veröffentlicht. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Sammelklagen finden Sie mit den Einzelheiten zu der jeweiligen Klage auf der Webseite des BfJ. Dort stehen jeweils unter Punkt 8/ Punkt 9 einer Klage auch Formulare für Anmeldung, Abmeldung und Änderungen zur Verfügung.

Was kostet die Anmeldung in das Klageregister?

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich mich zu einer Sammelklage in das Klageregister eintragen lassen?

Der Zeitpunkt, bis zu dem sich Verbraucher:innen einer Sammelklage anschließen können, hängt davon ab, wann der Verband seine Klage erhoben hat.

Für Klagen, die bis zum 12.10.2023 erhoben wurden, können Verbraucher:innen ihren Anspruch bis zum Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung im Klageregister anmelden.

Für Klagen, die seit dem 13.10.2023 erhoben werden, können Verbraucher:innen ihren Anspruch spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung anmelden. Der Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Termin, an dem das Gericht bekannt gibt, wann es ein Urteil verkünden wird.

Der vzbv wird für seine Klagen jeweils darüber informieren, welche Fristen einzuhalten sind. Die Informationen finden Sie auf den Seiten, auf denen die Informationen den einzelnen Klagen zusammengefasst sind. Sämtliche Sammelklagen des vzbv finden Sie auf einer Übersichtsseite.

Unabhängig von der im Einzelfall geltenden Frist, ist eine deutlich frühere Anmeldung möglich und sinnvoll, da für eine etwaige Abmeldung das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz benötigt wird. Die Mitteilung dieses Geschäftszeichen erreicht Angemeldete mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Das Datum des ersten Termins einer Sammelklage wird jeweils auch auf der Website des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemacht.

Wie kann ich mich einer Sammelklage anschließen?

Sie können sich der Sammelklage anschließen, indem Sie sich für das Klageregister anmelden.

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Die Anmeldung

Wie kann ich mich zum Klageregister anmelden?

Das Bundesamt für Justiz empfiehlt für eine schnelle Bearbeitung die Verwendung der Online-Formulare, die zu jeder veröffentlichten Klage bereitgestellt werden. Dort finden sich auch Ausfüllhinweise und weitere Informationen.

Kann ich die Anmeldung auch per E-Mail, Post oder Fax vornehmen?

Alle drei Wege sind möglich. Laut Gesetz ist lediglich die Textform vorgeschrieben. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) empfiehlt jedoch die elektronische Anmeldung per Online-Formular. Mit der Verwendung der Online-Formulare wird sichergestellt, dass der Antrag alle gesetzlich geforderten Pflichtangaben enthält.

Wie verwende ich das Online-Formular?

Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus und versichern auch „die Richtigkeit meiner Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. Anschließend betätigen Sie den Button „senden“. Wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, wird die Anmeldung an das BfJ übertragen.

Wen trage ich im Formular unter IV. Vertretung/ II. Vertreter ein?

Verbraucher benötigen für die Anmeldung zum Klageregister grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Vertreter. Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls "Verbraucherzentrale Bundesverband" / "vzbv" oder ähnliches als Vertreter ein. Der jeweils tätige Verband führt die Sammelklage als Kläger. Er ist im Regelfall nicht Ihr Vertreter.

Nur falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, ist dies unter IV. / II. anzugeben. Es wäre sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt.

Bitte beachten Sie: Die Bestätigung über die Registereintragung wird auch an den Vertreter übersandt, falls ein solcher benannt wurde.

Was trage ich in das Feld "Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses" ein?

Beschreiben Sie hier bitte knapp den Sachverhalt, der Ihrem Fall zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis zu der Sammelklage passt. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich. Folgende Fragen sollten Sie dabei beantworten:

  • Worum geht es bei Ihnen?
  • Welcher Vertrag ist betroffen?
  • Wann war das Datum des Vertragsschlusses?
  • Was ist passiert?

Beachten Sie auch die vom jeweils klageführenden Verband bereitgestellten Information zum Registereintrag.

Was soll ich in das Feld VII. Angaben zur Höhe des Anspruchs / V. Betrag der Forderung eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

In welchen Sprachen kann ich das Formular ausfüllen?

Bitte füllen Sie das Formular auf Deutsch aus.

Welche Unterlagen muss ich der Anmeldung beifügen?

Für die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Bitte übermitteln Sie mit Ihrer Anmeldung keine weiteren Dokumente. Diese werden nicht bearbeitet.

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Nach der Anmeldung

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz verschickt nach der Eintragung eine schriftliche Bestätigung. Diese schriftliche Bestätigung erfolgt nur per Briefpost, nicht online oder per E-Mail. Mit der Bestätigung erhalten Sie ein Geschäftszeichen, unter dem Ihre Anmeldung eingetragen ist. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

Wann erhalte ich die Bestätigung über die Eintragung?

Die Anmeldungen für das Register werden so schnell wie möglich bearbeitet. Abhängig von der jeweiligen Zahl der Anmeldungen können nicht alle Verbraucher zeitnah eine Bestätigung erhalten. Bitte beachten Sie, dass der vzbv keine Informationen zu dem Stand der Bearbeitung Ihrer Anmeldung hat. Wir können ihnen deshalb dazu keine Auskunft geben.

Sollte ich Adress- oder Namensänderungen mitteilen?

Wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert, sollten Sie das dem BfJ mitteilen. Für die Mitteilung von Adress- oder Namensänderungen stellt das BfJ entsprechende Formulare zur Verfügung.

Kann ich mich wieder abmelden?

Sie können Ihre Anmeldung auch wieder zurücknehmen.

Der Zeitpunkt, bis zu dem Verbraucher:innen diese Rücknahme erklären können, hängt davon ab, wann der Verband seine Klage erhoben hat.

Für Klagen, die bis zum 12.10.2023 erhoben wurden, gilt, dass die Rücknahme bis zum „Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung“ möglich. Wenn Sie Ihre Anmeldung zurücknehmen wollen, müssen Sie dies also bis 24 Uhr des Tages tun, an dem vor dem Oberlandesgericht der erste Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet. Für die Rücknahme der Anmeldung stellt das Bundesamt für Justiz ebenfalls ein Online-Formular zur Verfügung.

Für Klagen, die seit dem 13.10.2023 erhoben wurden, können Verbraucher:innen spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung ihre Rücknahme erklären. Der Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Termin, an dem das Gericht bekannt gibt, wann es ein Urteil verkünden wird.

Der vzbv wird für seine Klagen jeweils darüber informieren, welche Fristen einzuhalten sind. Die Informationen finden Sie auf den Seiten, auf denen die Informationen den einzelnen Klagen zusammengefasst sind. Sämtliche Sammelklagen des vzbv finden Sie auf einer Übersichtsseite.

Bitte beachten Sie, dass es für die fristgerechte Rücknahme auf den rechtzeitigen Eingang Ihrer Erklärung beim Bundesamt für Justiz ankommt.

Wie kann ich mich über den Fortgang einer Sammelklage informieren?

Hinweise und Entscheidungen des Gerichts werden im Klageregister veröffentlicht, wenn dies zur Information über den Fortgang des Verfahrens erforderlich ist. Alle Bekanntmachungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz einsehen. Der vzbv informiert über einen News-Alert über den Verlauf der Sammelklagen, die er selbst führt.