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EOS Investment lässt Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) streitet vor dem Bundesgerichtshof weiter gegen Inkassogebühren der EOS Investment GmbH. Aus Sicht des vzbv verlangt das Unternehmen von Verbraucher:innen zu Unrecht die Erstattung von behaupteten Kosten.

Was Betroffene jetzt wissen müssen:
 

  • Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof kann einige Zeit dauern.
  • Betroffene können sich nicht mehr für die Klage anmelden oder sich von ihr abmelden.
  • Angemeldete Verbraucher:innen brauchen nichts unternehmen. Deren Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.

Mit dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 15. Juni 2023 hat der vzbv einen Erfolg gegen die EOS Investment GmbH erzielt. Das OLG bestätigte die Ansicht des vzbv, dass die Forderung des Unternehmens auf Erstattung von Inkassokosten zu Unrecht erfolgt ist. Das bedeutet, dass die Verbraucher diese Kosten nicht zahlen müssen. Die EOS Investment GmbH wehrt sich gegen diese Entscheidung und hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht wird die Begründung des OLG nun überprüfen. Der vzbv wird weiter für seine Position eintreten und ist zuversichtlich, dass der BGH das Urteil bestätigen wird.

Ansprüche angemeldeter Verbraucher:innen verjähren nicht während des Verfahrens

Die Prüfung des Bundesgerichtshofs kann einige Zeit dauern. Für angemeldete Verbraucher:innen besteht kein Handlungsbedarf: Ihre Anmeldung zur Klage gilt weiter. Das ist besonders wichtig, soweit sie die Inkassokosten bereits gezahlt haben und von EOS Investment zurückverlangen wollen.