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Sammelklagen zu Prämiensparverträgen

 

Die Verbraucherzentralen führen gegen mehrere Sparkassen Klagen zu Prämiensparverträgen. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen haben die Sparkassen die Zinsen für die Verträge falsch ermittelt. Die Klagen sollen dafür sorgen, dass Verbraucher:innen die Zinsen erhalten, die ihnen die Sparkassen bislang vorenthalten haben. Bei einigen Klagen soll geklärt werden, dass die Sparkassen die Verträge zu Unrecht gekündigt haben und diese fortgesetzt werden müssen, wenn die Kund:innen das wünschen.

Neuigkeiten zu Klagen gegen Sparkassen

Alle Meldungen zu Sammelklagen wegen Prämiensparverträgen.

 

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Fragen und Antworten (FAQ)

Sie finden hier Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema.

 

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Zu den Verfahren

Für Informationen und Hinweise, ob Sie sich an den Klagen schon oder noch beteiligen können, klicken Sie auf Ihre Sparkasse.

Wenn Ihre Sparkasse hier nicht gelistet ist, können Sie sich unter „Allgemeine Fragen & Antworten“ informieren. Gegen diese Sparkassen haben die Verbraucherzentralen Klage erhoben:

 

Allgemeine Fragen & Antworten

Wie kam es zu den Verfahren?

Die Altersvorsorge beschäftigt viele Verbraucher:innen nicht erst seit gestern. Das war auch den Sparkassen schon in den 1990er Jahren bewusst. Sie boten ihren Kund:innen in dieser Zeit deswegen Verträge namens „Prämiensparen flexibel“ an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen. Viele vertrauten den Sparkassen so ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen.

Seit 2016 begannen die Sparkassen Prämiensparverträge massenhaft zu kündigen. Sie waren der Ansicht, ihnen stünde aus verschiedenen Gründen ein Kündigungsrecht zu. Die Verbraucherzentralen sahen das kritisch. Sie stellten auch fest, dass die Sparkassen den Verbraucher:innen in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben. Grundlage dafür waren unklare Vertragsklauseln zur Zinsanpassung. Die Verbraucherzentrale hat für die Kund:innen der Sparkassen mehrere Sammelklagen erhoben, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

 

Was wollen die Verbraucherzentralen erreichen?

Die Verfahren sollen klären, dass die von den einzelnen Sparkassen verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind. Die Gerichte sollen den Sparkassen auch vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen stattdessen berechnen müssen. Sie sollen feststellen, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind. In einigen Verfahren sollen die Gerichte klarstellen, dass die Sparkassen die Verträge nicht kündigen durften.

 

Warum wurden nicht alle Sparkassen verklagt?

Die Verbraucherzentralen können nicht alle Sparkassen gemeinsam verklagen, da Sparkassen voneinander unabhängige Anbieter sind, sich eine Klage gegen einen bestimmten Beklagten richten muss und sich die Sachverhalte im Detail unterscheiden. Auch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um Sammelklage erheben zu können. So muss eine bestimmte Zahl an Fällen bekannt sein.

Damit die Sammelklage den größtmöglichen Nutzen erzielen kann, stehen vor allem Verfahren gegen Sparkassen mit vielen Betroffenen im Fokus. Bei der Auswahl spielt schließlich auch die Zeit eine Rolle. Je eher die Ansprüche von Verbraucher:innen zu verjähren drohen, umso dringender handeln die Verbraucherzentralen.

 

Planen die Verbraucherzentralen weitere Klagen?

Wir beobachten die Entwicklungen und verfolgen Beschwerden gegen andere Sparkassen. Sofern wir uns für weitere Klagen entscheiden, informieren wir darüber auf dieser Webseite und über die Medien.

 

Was können die übrigen Sparer:innen tun?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) hat die Sparkassen aufgefordert ihre Kund:innen ungefragt über unwirksame Zinsklauseln in Prämien-Sparverträgen zu informieren. Gegen diese Entscheidung haben die Institute Rechtsmittel eingelegt. Deswegen sollten Sie selbst auf Ihre Sparkasse zugehen und sie zur Nachberechnung und Nachzahlung auffordern.

Bei Fragen zu Ihrem Vertrag oder möglichen Handlungsalternativen können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.