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vzbv lässt Urteil gegen Parship durch Bundesgerichtshof prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kämpft vor dem Bundesgerichtshof weiter für die Rechte der Parship-Kund:innen. Unter anderem hatte das Oberlandesgericht Hamburg den Nutzern der Online-Partnervermittlung das Recht verwehrt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach Ansicht des vzbv haben sie ein Recht dazu.

  • Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof kann einige Zeit dauern.
  • Betroffene können sich für die Klage nicht mehr an- oder abmelden.
  • Angemeldete Verbraucher:innen brauchen nichts zu unternehmen. Deren Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.

Im Streit um Kündigungsrechte und die Vertragsverlängerung geht der vzbv in die letzte Instanz.

Mit dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 26. Oktober 2023 konnte der vzbv bereits einen Teilerfolg für die Parship-Kund:innen erzielen. Da das Urteil aber hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, hat er beim Bundesgerichtshof (BGH) nun Revision eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht soll unter anderem feststellten, dass den Kund:innen der Online-Partnervermittlung das Recht zusteht den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Die Prüfung des Bundesgerichtshofs kann einige Zeit dauern. Für angemeldete Verbraucher:innen besteht kein Handlungsbedarf: Ihre Anmeldung zur Klage gilt weiter. Ihre Ansprüche können nicht verjähren, solange das Verfahren andauert. Neue Anmeldungen zu dem Verfahren sind allerdings nicht mehr möglich.