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HanseWerk: Verbraucher:innen können sich jetzt für Sammelklage anmelden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 17. November 2023 eine Sammelklage gegen die HanseWerk Natur GmbH beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingereicht. Das Unternehmen hat aus Sicht des vzbv seine Arbeitspreise für Fernwärme zu Unrecht erhöht. Für Verbraucher:innen kann das Mehrkosten von mehreren Tausend Euro bedeuten. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz anmelden.

  • Verbraucher:innen können mit dem Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
  • Betroffene, die an der Klage teilnehmen wollen, müssen sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden. Der Klage-Check hilft ihnen dabei.
  • Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.


HanseWerk erhöhte die Preise um mehrere hundert Prozent. Das Unternehmen hält sich bei der Berechnung der Fernwärmepreise nach Auffassung des vzbv nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Unter anderem bezieht HanseWerk unter anderem in seinen Formeln sachlich ungeeignete Faktoren mit ein. In der Folge stiegen die Preise in den letzten Jahren stark an. Im Versorgungsgebiet Hohenlockstedt-Eichenring betrug der Arbeitspreis Ende 2020 beispielsweise noch 4,959 Cent/ kWh (brutto). Bis Ende 2022 erhöhte sich dieser schrittweise auf 29,11 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten in zwei Jahren.
 

Angebote für Betroffene

Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können. Er hilft auch mit Hinweisen und einem Mustertext für die Anmeldung weiter. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen HanseWerk bietet die Webseite des vzbv. Betroffene können sich für einen News-Alert anmelden, um sich per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren informieren zu lassen.

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