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Fernwärmepreise: vzbv verklagt E.ON und HanseWerk Natur

Viele Kund:innen der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher:innen können sich den Klagen in Kürze anschließen.

  • Fernwärmepreise bei E.ON und Hansewerk Natur sind seit dem Jahr 2020 um ein Vielfaches gestiegen.
  • vzbv hält Preiserhöhungen für rechtswidrig.
  • Betroffene können sich den Sammelklagen in Kürze anschließen.

Nach Einschätzung des vzbv sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei E.ON und Hansewerk Natur unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung geht der vzbv gegen Preissteigerungen vor, die nach dem Jahr 2020 erfolgten.

Hohe Mehrbelastungen für Verbraucher:innen

E.ON hat auf der Grundlage seiner Preisänderungsklauseln beispielsweise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (NRW) den brutto-Arbeitspreis von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) erhöht. Nach Berechnung des vzbv bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen. Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON und Hansewerk Natur festzustellen.

Bei den Sammelklagen mitmachen

Verbraucher:innen können sich den Sammelklagen (Abhilfeklagen) anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ eröffnet werden.

Schon jetzt können sich Betroffene für die News-Alerts des vzbv anmelden. Dann werden sie per E-Mail über den Verlauf der Verfahren informiert und erfahren, ab wann sie sich in die Klageregister eintragen können. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zu den Klagen gegen E.ON  und gegen HanseWerk .