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E.ON: Verbraucher:innen können sich jetzt für Sammelklage anmelden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 17. November 2023 eine Sammelklage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. E.ON hat aus Sicht des vzbv seine Arbeitspreise für Fernwärme zu Unrecht erhöht. Für Verbraucher:innen kann das Mehrkosten von mehreren Tausend Euro bedeuten. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz anmelden.

  • Verbraucher:innen können mit dem Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
  • Betroffene, die an der Klage teilnehmen wollen, müssen sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden. Der Klage-Check hilft ihnen dabei.
  • Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.


In verschiedenen Bundesländern erhöhte E.ON die Preise für Fernwärme um mehrere hundert Prozent. Das Unternehmen hat seine Berechnungsformeln stark an Erdgas-Indizes des Statistischen Bundesamts geknüpft. Die enormen Preissteigerungen beim Erdgas der letzten Jahre wirken sich so erheblich auf die Fernwärmepreise aus. Aus Sicht des vzbv müssen die Formeln die Preisentwicklungen des gesamten Wärmemarktes stärker berücksichtigen und sind deswegen unzulässig.

 

Preissteigerungen um mehrere hundert Prozent

Im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (Nordrhein-Westfalen) hat E.ON den brutto-Arbeitspreis beispielsweise von 6,18 ct/ kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) erhöht. Nach Berechnung des vzbv bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen.

In anderen Versorgungsgebieten in Nordrhein-Westfalen, aber auch in weiteren Bundesländern wie Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein hat der vzbv Ähnliches beobachtet. Insbesondere, wenn die Bundesregierung die Energiepreisbremse zum Ende des Jahres 2023 aufgibt, können die erhöhten Preise die Verbraucher:innen noch stärker belasten.

 

Fernwärmepreise auf dem Prüfstand

Verbraucher:innen können auf dem Fernwärmemarkt den Anbieter nicht frei wählen. Deshalb brauchen sie besonderen Schutz. Auch das Bundeskartellamt  sieht das so und prüft Preisanpassungen bei Fernwärme. Die Behörde will bei verschiedenen Anbietern unter anderem klären, ob und inwieweit eine zu geringe Gewichtung der allgemeinen Preisentwicklung im Wärmebereich überschießende Preissteigerungen bewirkte. Diesen Vorwurf greift der vzbv mit seiner Klage gegen E.ON auf.

 

Angebote für Betroffene

Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können. Er hilft auch mit Hinweisen und einem Mustertext für die Anmeldung weiter. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen E.ON bietet die Webseite des vzbv.
Betroffene können sich zu einem News-Alert anmelden, um sich per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren informieren zu lassen.

 

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