Wichtige Termine
Heute findet die mündliche Verhandlung in Naumburg statt. Der vzbv wird über den Verlauf informieren. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
Bis zu diesem Stichtag haben sich mehr als 400 Verbraucher in das Klageregister eintragen lassen.
Das Bundesamt für Justiz hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen!
Der vzbv reicht heute beim OLG Naumburg die Musterfeststellungklage gegen die Saalesparkasse ein.
Fragen & Antworten (FAQ)
Was soll das Gericht feststellen?
Das Gericht soll zunächst feststellen, dass die von der Sparkasse verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind. Außerdem soll das Gericht der Sparkasse eindeutig aufgeben, nach welchen Vorgaben sie die Zinsen berechnen muss. In weiteren Anträgen geht es z.B. darum, dass die Ansprüche der Sparer noch nicht verjährt sind.
Mein Vertrag wurde noch nicht gekündigt. Kann ich trotzdem an der Musterfeststellungsklage teilnehmen?
Ob der Sparvertrag bereits gekündigt wurde, ist egal. Sie können sich an der Musterfeststellungsklage also auch dann beteiligen, wenn der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.
Wer kann sich an der Klage beteiligen?
An der Musterfeststellungsklage können sich alle Verbraucher beteiligen, die einen Sparvertrag mit
- der Stadt- und Saalkreissparkasse Halle,
- der Kreissparkasse Merseburg-Querfurt oder
- der Saalesparkasse
geschlossen haben.
Dieser Vertrag muss die Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“ oder „flexibles S-Prämiensparen“ tragen und eine der folgenden Klauseln enthalten:
- Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. _%, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […]" oder
- „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit _% p.a. verzinst.“