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Sie haben Fragen zur
Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse?

Antworten finden Sie hier.
 

Allgemeines

Worum geht es?

Die Stadt- und Saalkreissparkasse Halle und die Kreissparkasse Merseburg-Querfurt haben Verbraucherinnen und Verbrauchern ab den 1990er-Jahren Prämiensparverträge angeboten. Die Sparer sollten bei diesen nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern zusätzlich eine attraktive jährliche Prämie. Beide Geldhäuser schlossen sich später zur Saalesparkasse zusammen, die auch weiter Prämiensparverträge anbot.

Viele Verbraucher vertrauten der Sparkasse ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Nachdem die Saalesparkasse vor einigen Jahren begann, die Prämiensparverträge zu kündigen, rechnete die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die Zinsansprüche nach. Das Ergebnis: Die von der Sparkasse zugesprochenen Zinsen lagen häufig um Tausende von Euro unter den Beträgen, die die Verbraucherzentrale errechnet hatte. Um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen, hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse eingereicht.

 

Wer konnte sich an der Klage beteiligen?

An der Musterfeststellungsklage konnten sich alle Verbraucher beteiligen, die einen Sparvertrag mit

  • der Stadt- und Saalkreissparkasse Halle,
  • der Kreissparkasse Merseburg-Querfurt

oder

  • der Saalesparkasse

geschlossen haben.

Dieser Vertrag musste die Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“ oder „flexibles S-Prämiensparen“ tragen und eine der folgenden Klauseln enthalten:

  • Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. _%, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […]"

oder

  • „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit _% p.a. verzinst.“

 

Welches Ziel hat die Klage?

Das Gericht soll feststellen, dass die von der Sparkasse verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind und nach welchen Vorgaben die Zinsen berechnet werden müssen. Mit weiteren Feststellungen soll geklärt werden, dass die Ansprüche der Sparer noch nicht verjährt sind.

 

Wie konnte es zu der fehlerhaften Berechnung der Zinsen kommen?

Eine Bank darf in Verträgen vereinbaren, Zinsen während der Vertragslaufzeit zu ändern. Dafür muss sie allerdings klar formulieren, nach welchen Vorgaben die Zinsanpassung erfolgen wird. Dies hat die Sparkasse jedoch nicht getan. Sie hat Änderungsklauseln in den AGB verwendet, nach denen sie die Zinsen allein nach ihrem Belieben ändern konnte. Das benachteiligt die Sparer. Die Klauseln sind daher nicht wirksam und dürfen nicht angewendet werden.

 

Wie hoch sind die Zinsansprüche, wenn der vzbv gewinnt?

Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Zudem streitet sich der vzbv im Verfahren mit der Saalesparkasse noch um die korrekte Berechnungsweise der Zinsen. Auf Grundlage der aus unserer Sicht maßgeblichen Faktoren hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt allerdings häufig vierstellige Nachzahlungsbeträge ermittelt.

 


Rechtliche Lage

Ich habe gelesen, dass es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt. Was hat es damit auf sich?

Der BGH hat 2021 mehrere Urteile zu Prämiensparverträgen gesprochen. Ein weiteres Urteil erging im Januar 2023. Der BGH bestätigt darin wiederholt in wesentlichen Punkten unsere rechtliche Position. Diese Verfahren wurden gegen andere Sparkassen geführt und gelten daher nicht unmittelbar für die Saalesparkasse. Die Urteile beeinflussen unseren Prozess, weil es in den BGH-Verfahren im Grunde um dieselben Fragen ging.

 

Ist dann durch die Urteile des BGH nicht alles geklärt?

Die Urteile des BGH geben uns starken Rückenwind, weil es einige zentrale Fragen in unserem Sinne entschieden hat. Es ist aber insbesondere noch nicht verbindlich entschieden, nach welchem Zins sich die Saalesparkasse bei der Zinsanpassung zu richten hat.

 

Was bedeutet das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg?

Das Urteil des Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2023 gibt der Klage in entscheidenden Punkten Recht. In den von uns geprüften Fällen ergeben sich daraus Erstattungsansprüche gegen die Sparkasse, die vierstellig sein können. Die Ergebnisse bleiben aber hinter den Forderungen zurück, die wir in der Klage geltend gemacht haben. Sie können das Urteil hier abrufen. Das Urteil des OLG ist nicht endgültig, da der vzbv Revision eingelegt hat.

 

Wie geht es nun weiter?

Der vzbv hat gegen das Urteil des OLG Naumburg Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof entscheidet nun über die Klage.

 

Warum ist der vzbv in Revision gegangen?

Aus den Feststellungen des OLG Naumburg ergeben sich Nachzahlungsansprüche der Verbraucher:innen, die hinter dem zurückbleiben, was wir beantragt haben. In der Revision werden wir dafür eintreten, dass der Bundesgerichtshof die Feststellungen trifft, die wir für zutreffend halten und die zu höheren Nachzahlungen an die Verbraucher:innen führen würden.

 

Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen?

Die endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof kann ein Jahr oder auch länger dauern.

 


Auswirkungen der Musterfeststellungsklage

Allgemeine Informationen zu den Auswirkungen der Musterfeststellungsklagen finden Sie in unseren Fragen und Antworten zu Musterfeststellungsklagen (allgemein). Im Weiteren werden wir ausschließlich auf die Besonderheiten der Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse eingehen.

 

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Nahezu sicher ist, dass wir den Prozess in wesentlichen Punkten gewinnen werden. Lediglich Einzelfragen zur Höhe der Ansprüche sind noch offen. Alle Verbraucher:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können das Urteil der Sparkasse vorlegen, sobald es rechtskräftig ist. Nach einem endgültigen Urteil muss die Sparkasse die Zinsen nach den Vorgaben des Gerichts berechnen und den Differenzbetrag dem Verbraucher gutschreiben oder auszahlen. Das ist derzeit noch offen, da der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen wird.

 

Welche Vorteile bringt mir diese Klage?

Die Musterfeststellungsklage kann verhindern, dass Ansprüche gegen die Sparkasse verjähren. Hierfür müssen sich die Verbraucher:innen nur an der Klage beteiligen und in das Klageregister eintragen lassen. Sie müssen also keine weitergehenden verjährungshemmenden Maßnahmen (zum Beispiel eigene Klage, Mahnbescheid) ergreifen, wenn sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben.

Ein aus ihr folgendes rechtskräftiges Urteil bindet alle deutschen Gerichte, die in möglichen Anschlussverfahren der im Klageregister eingetragenen Verbraucher:innen über die Zinsnachzahlungen im Einzelfall entscheiden.

 

Hat diese Klage auch Nachteile?

Wie bei allen anderen Klagen, ist es auch hier möglich, dass sie nicht im Sinne der Betroffenen entschieden wird. Das rechtskräftige Urteil ist aber auch dann für alle verbindlich, die sich mit ihrem Eintrag in das Klageregister an der Klage beteiligt haben.

Darüber hinaus führt ein positives Urteil für die Betroffenen nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch. Das kann bedeuten, dass Betroffene ein eigenes Verfahren führen müssen. Wir gehen aber davon aus, dass ein antragsgemäß verurteiltes Unternehmen, die Forderungen der Verbraucher ohne zweite Klage begleichen wird, um weitere Klagen zu vermeiden und um sein öffentliches Ansehen zu wahren.

 

Was passiert, wenn der vzbv verliert?

Im Grundsatz gilt: Wenn wir die Klage verlieren, sind beteiligte Verbraucher:innen an dieses Ergebnis gebunden. Insbesondere nach zwischenzeitlich vom BGH ergangenen Urteilen gegen andere Sparkassen, ist ein vollständiges Scheitern aber äußerst unwahrscheinlich. Auch das Oberlandesgericht hat uns in entscheidenden Punkten Recht gegeben.

 


Teilnahme an der Musterfeststellungsklage/Klageregister

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.

 


Weiterer Informationsbedarf/Andere Sparkassen

Ich habe einen Prämiensparvertrag bei einer anderen Sparkasse, die Problematik scheint mir aber dieselbe zu sein. Was kann ich tun?

Es gibt wegen fehlerhafter Zinsberechnungen mehrere Musterfeststellungsklagen gegen unterschiedliche Sparkassen. Sie können sich jeweils nur der Klage anschließen, die gegen Ihre Sparkasse erhoben wurde. Eine Liste der laufenden Musterfeststellungsklagen finden Sie hier.

 

Meine Frage wird auf dieser Seite nicht beantwortet. Was kann ich tun?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband selbst keine individuelle Beratung anbietet. Wenn Sie Kunde/Kundin der Saalesparkasse sind, berät Sie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt persönlich in jeder Beratungsstelle in Sachsen-Anhalt oder telefonisch über einen Rückrufservice. Termine können Sie über das Service-Telefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung vereinbaren.

Sind Sie Kunde/Kundin einer anderen Sparkasse, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale aus dem Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Informationen zu den örtlichen Beratungsangeboten finden Sie hier.