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Sie haben Fragen zur Sammelklage gegen ExtraEnergie?

Antworten finden Sie hier.

 
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Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energieversorger. Im Sommer 2022 kündigte sie ihren Kund:innen mit, die Preise für Gas und Strom zum 1. September 2022 drastisch zu erhöhen. Dies geschah sogar gegenüber Kund:innen, die eine Preisgarantie vereinbart hatten. Nach Ansicht des vzbv sind die Preiserhöhungen unzulässig. Das gilt für Verbraucher:innen mit und ohne Preisgarantie gleichermaßen.

Um wie viel Geld geht es?

Soweit wir wissen, hat der Anbieter die Preise uneinheitlich erhöht. Der Arbeitspreis hat sich nicht selten verdreifacht. Das kann zu mehreren hundert Euro Mehrkosten monatlich führen.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Sammelklage fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ExtraEnergie auf, die überhöhten Beträge an die Betroffenen zurückzuzahlen – plus Zinsen. Auch für all diejenigen Kund:innen, die die Rechnung von ExtraEnergie nicht bezahlt haben, soll das Gericht feststellen, dass die Preiserhöhungen unzulässig sind.

Außerdem hat ExtraEnergie zum Teil behauptet, Kund:innen hätten einer Preiserhöhung zugestimmt, als sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Auch dagegen wendet sich der vzbv in seiner  Klage.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Strom- und Gaskund:innen der ExtraEnergie GmbH, die eine Preiserhöhung zum 1. September 2022 erhalten haben. ExtraEnergie vertreibt seine Angebote unter verschiedenen Bezeichnungen wie etwa

  • extraenergie
  • extrastrom
  • extragas
  • prioenergie
  • prioStrom
  • Priogas
  • HitEnergie
  • HitStrom
  • HitGas

Nach unserer Kenntnis waren die Erhöhungen nicht auf bestimmte Tarife oder Marken beschränkt.

Das Unternehmen behauptet, ich hätte der Preiserhöhung zugestimmt. Kann ich teilnehmen?

Wenn Sie der Preiserhöhung wirksam zugestimmt hätten, könnten Sie sich an der Klage nicht mehr beteiligen. Das dürfte nur sehr selten der Fall gewesen sein. ExtraEnergie hat sich gegenüber Verbraucher:innen zum Beispiel darauf berufen, dass eine Zustimmung zur Abschlagsanpassung als Zustimmung zur Preiserhöhung zu bewerten sei. Das trifft nach unserer Auffassung nicht zu und wollen wir im Klageverfahren klären lassen.

Was hat es mit dem Urteil des OLG Düsseldorf auf sich?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist bereits gerichtlich gegen die Preiserhöhungen von ExtraEnergie vorgegangen. Dieses Verfahren endete mit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Darin erklärte das Gericht, dass ExtraEnergie keinen Grund für die Preiserhöhung hat. Aus einem formellen Grund wurde ExtraEnergie aber nicht verurteilt. Das Unternehmen beruft sich auf dieses Urteil, obwohl darin steht, dass es unrechtmäßig gehandelt hat.

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Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz das Register öffnet. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Wie geht das Verfahren weiter?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird die Klage auf seiner Webseite öffentlich bekannt machen und richtet außerdem ein Klageregister ein.

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Wie kann ich mich über den Verlauf der Klage informieren?

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Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Nach Einreichung der Klage entscheidet das Gericht über die Öffnung eines Klageregisters beim Bundesamt für Justiz. Sie können sich in das Klageregister eintragen und erhalten vom Bundesamt eine Anmeldebestätigung. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Unsere Mustertexte erleichtern Ihnen die Anmeldung.

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Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?

Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie verwenden können.

Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?

  • Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung sehr wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check um einen passenden Textbaustein zu erhalten.
  • Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen.
  • Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.

Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost.  Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

Muss ich ExtraEnergie vor der Anmeldung zur Zahlung und Erstattung auffordern?

Sie müssen ExtraEnergie nicht vorher zur Zahlung aufgefordert haben. Sie können direkt an der Klage teilnehmen.

Kann ich an der Klage teilnehmen, wenn ich Vermieter:in bin?

Wenn Sie in einem gewerblichen Umfang vermieten, gelten Sie nicht als Verbraucher:in und können sich nicht der Klage anschließen.

Wenn Sie nur eine oder wenige Wohnungen als Eigentümer:in vermieten, dürften Sie als Verbraucher:in gelten und sich der Klage anschließen können. Im Zweifel sollten Sie sich von der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?

Wenn Sie mit ExtraEnergie bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung abgeschlossen haben, können Sie an der Klage nicht mehr teilnehmen.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.

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Einzelheiten

Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat.

Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie diese in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter VI. darlegen.

Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?

Bitte tragen Sie keinesfalls „Verbraucherzentrale Bundesverband“ / „vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Musterfeststellungsklage als Kläger führt und die Interessen der Verbraucher:innen insgesamt wahrnimmt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen.

Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Sie können diesen Bereich frei lassen.

Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützt werden, geben Sie dies unter IV. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.

Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund“ an?

Die korrekten Angaben in dem Feld „Gegenstand und Grund“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Deswegen sollten Sie bei den Angaben sehr sorgsam sein.

Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.

Was soll ich unter VII. unter „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?

Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

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Ergebnisse der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Sammelklage angemeldet haben, können Sie vom Ausgang des Verfahrens profitieren. Mit der Klage verfolgen wir zwei Ziele:

  • Leistung: Das Gericht soll das Unternehmen zur Zahlung verurteilen. Dann muss es den Gesamtbetrag aller einzelnen Zahlungsansprüche der Verbraucher:innen an einen „Sachwalter“ zahlen. Dieser prüft anschließend für jede angemeldete Person ob sie berechtigt ist. Außerdem berechnet er, wie hoch der einzelne Anspruch ist und zahlt ihn aus.
  • Feststellung: Wenn Sie den unseres Erachtens überhöhten Betrag nicht an das Unternehmen gezahlt haben, kann es nur um eine Feststellung gehen. Sie ist hier in erster Linie darauf gerichtet, dass die Preiserhöhung unwirksam war. Trifft das Gericht diese Feststellung, ist das Unternehmen daran gebunden.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Neben der Chance auf Rückzahlung und Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhung verhindert Ihre Teilnahme an der Klage, dass Ihre Ansprüche verjähren.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben.

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Beratung und Tipps

Wie soll ich mit der Rechnung umgehen?

Sie sollten den Betrag, der dem Unternehmen unstreitig zusteht, in jedem Fall zahlen. Also den Preis, der vor der Erhöhung galt. Teilen Sie dem Unternehmen außerdem mit, dass Sie der Abrechnung für den Zeitraum ab dem 1. September 2022 widersprechen, weil die Preiserhöhung nicht wirksam ist.

Ich habe nur den Teil der Rechnung beglichen, den ich für berechtigt halte, also auf Grundlage der alten Preise. Nun habe ich ein Inkassoschreiben erhalten. Was soll ich tun?

Bitte lesen Sie zunächst die Antwort auf die vorherige Frage.

Das Unternehmen darf ein Inkassounternehmen jedenfalls dann nicht einschalten, wenn Sie der Forderung zuvor widersprochen haben. Haben Sie widersprochen, sollten Sie das Inkassounternehmen darauf hinweisen.

Ungeachtet Ihres etwaigen Widerspruchs kann ein Anspruch auf Inkassogebühren aber nur entstehen, wenn eine Hauptforderung besteht. Dies ist nach unserer Rechtsauffassung für den Erhöhungsbetrag nicht der Fall. Verweigern Sie daher die Zahlung, ist es allerdings möglich, dass das Unternehmen eine Zahlungsklage gegen Sie erhebt. Für wahrscheinlich halten wir dasies allerdings nicht. Sollten Sie dieses Risiko nicht eingehen wollen, könnten Sie unter Vorbehalt zahlen.

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