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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Volkswagen

Stand |

Die vom vzbv am 1. November 2018 eingereichte Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ist nach der außergerichtlichen Rahmenvereinbarung zwischen vzbv und VW am 30. April zurückgenommen worden. Mehr als 240.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben eine Entschädigungszahlung von insgesamt mehr als 750 Mio. Euro von VW erhalten. Noch nie zuvor konnten so viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag von einem Verfahren profitieren.

Das Verfahren ist beendet. Die An- und Abmeldefristen zum Klageregister sowie die Fristen für die Teilnahme an dem Vergleich sind bereits abgelaufen.

Fragen & Antworten zum Vergleich

Finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vergleich zwischen vzbv und VW.

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Wichtige Termine

Klagerücknahme

Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht die Musterfeststellungsklage zurück. Das ist Teil des Vergleichs zwischen dem vzbv und der Volkswagen AG. Die Musterfeststellungsklagen gegen VW endet somit.

Ende der Vergleichsphase

Bis jetzt ist es möglich, den Vergleich anzunehmen. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich. Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober eine eigene Klage einreichen.

Beginn der Vergleichsphase

Das Vergleichsangebot wird zwischen dem 20. März und dem 30. April 2020 über eine Online-Plattform unterbreitet, die ein Dienstleister von Volkswagen erstellt und betreut. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, den Vergleich über ein Call-Center zu schließen.

vzbv und VW erzielen Vergleich für betrogene Käufer

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals erhält rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung. Auf diesen Vergleich haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.

Zeitplan

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Fragen & Antworten (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, um individuell gegen Volkswagen vorzugehen?

Die Erhebung der Musterfeststellungsklage soll die Verjährung für diejenigen Verbraucher hemmen, deren Ansprüche wirksam angemeldet und im Klageregister eingetragen wurden. Nach § 204 Abs. 2 BGB ist die Verjährung noch für sechs Monate nach der Beendigung des Verfahrens gehemmt.

In diesem Fall ist die Verjährung bis zum 30.10.2020 gehemmt. Sollten Sie einen Anspruch gegen VW geltend machen wollen, sollten Sie das zur Sicherheit bis zu diesem Zeitpunkt erledigten.

Wie erreiche ich die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle konnte bis zum 31. August 2020 angerufen werden. Nach diesem Zeitpunkt nimmt sie keine neuen Fälle mehr an, sondern arbeitet nur noch bereits laufende Verfahren ab.

Wenn Sie sich also bislang nicht an die Ombudsstelle gewendet haben, bleibt nur noch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche individuell gegenüber VW geltend zu machen. Sie sollten sich dafür anwaltlich beraten lassen.

Um die Ombudsstelle in laufenden Fällen zu erreichen, wenden Sie sich bitte an das von Volkswagen eingerichtete Call-Center (05361 379 05 06).