Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen SuperFit Sportstudios
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen SuperFit geklagt. Die Studios waren während der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 für neun Monate geschlossen. Trotzdem verlangte das Unternehmen weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. Das Verfahren ist durch Urteil vom 29. August 2022 beendet.
Ablauf des Verfahrens
Fragen & Antworten (FAQ)
Gibt es schon ein Urteil?
Ja, das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung am 29. August 2022 ein Urteil erlassen. SuperFit Sportstudios hatten ein Anerkenntnis abgegeben. Beachten Sie auch die News zum Urteil gegen SuperFit.
Wann ist mit Zahlungen von SuperFit zu rechnen?
Das Unternehmen hat angeben, dass es schon Zahlungen geleistet hätte. Falls Sie noch keine Zahlung erhalten haben, fordern Sie SuperFit gerne dazu auf. Sie können dafür den Text des Musterbriefs „SuperFit“ anpassen und verwenden. Aus dem Urteil folgt keine unmittelbare Zahlungspflicht.
Was kann ich tun, wenn ich mich nicht für die Klage angemeldet habe?
Grundsätzlich können Verbraucher:innen, die sich wirksam für die Musterfeststellungsklage registriert haben, sich gegenüber SuperFit (EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH) auf das Urteil berufen.Die Verbraucherzentrale erwartet von dem Unternehmen allerdings, dass es für alle Betroffenen das Eintreiben von Beiträgen für die Schließungszeit einstellt bzw. Rückforderungen begleicht. Schon aus Rücksicht auf das öffentliche Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen wäre das ratsam.Zudem hat auch der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil entschieden, dass ein Fitnessstudio in den Corona-bedingten Schließzeiten grundsätzlich keine Beiträge von den Kunden verlangen durfte.Sie können den Text des Musterbriefs „SuperFit“ anpassen und verwenden um Ihre Forderung gegenüber dem Unternehmen zu erheben.