Stand der Klage |
Die SuperFit Sportstudios waren während der Corona-Zeit in den Jahren 2020 und 2021 für insgesamt neun Monate geschlossen. Das Unternehmen verlangte trotzdem weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt deshalb mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin Musterfeststellungsklage gegen den Betreiber der Fitness-Studios.
Wichtige Termine
Wir klagen!
Der vzbv reicht beim Kammergericht in Berlin Musterfeststellungklage gegen die SuperFit Sportstudios (EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH) ein.
Registereröffnung
Das Bundesamt für Justiz hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher sich für die Klage anmelden.
Mündliche Verhandlung und Registerschluss
Heute findet der erste Termin der mündlichen Verhandlung in Berlin statt. Der vzbv wird über den Verlauf informieren. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Eintragung und keine Austragung mehr möglich.
Fragen & Antworten (FAQ)
Worum geht es?
Als die SuperFit Sportstudios während der Corona-Zeit geschlossen waren, hat SuperFit (EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH) weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen verlangt. Es wurden in vielen Fällen auch Mahnungen verschickt und Inkassoverfahren durchgeführt. Wir wollen feststellen lassen, dass SuperFit keinen Anspruch auf diese Mitgliedsbeiträge hat und sie ggf. zurückzahlen muss. Besteht dieser Anspruch nicht, müssen auch verlangte Mahn- und Inkassokosten nicht von den Verbraucher:innen getragen werden. Im Übrigen halten wir diese Kosten für überhöht.
Was kostet die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Falls Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Wie kann man sich an der Klage beteiligen?
Wer sich der Musterfeststellungsklage anschließen möchte, muss seine Ansprüche in einem Klageregister anmelden. Das Register ist jetzt geöffnet!
Das Register wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn geführt. Die Anmeldung muss an das BfJ gerichtet werden. Nutzen Sie dazu am besten das Online-Formular. Bei der Anmeldung müssen Sie auch Angaben zum „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ machen. Aus diesen Angaben muss sich ergeben, inwiefern Sie von der Musterfeststellungsklage betroffen sind. Wenn Sie unseren Klage-Check durchlaufen, erhalten Sie am Ende einen für Ihren Fall passenden Textbaustein, den Sie dafür verwenden können.
Bitte beachten Sie, dass für das Register ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig ist, nicht der Verbraucherzentrale Bundesverband und auch nicht das Gericht. Geben Sie den Verbraucherzentrale Bundesverband in dem Anmeldeformular auch nicht als „Vertreter“ an. Allgemeine Informationen zur Eintragung in das Klageregister und zur Anmeldung der Ansprüche beim Bundesamt für Justiz finden Sie in unseren FAQ zum Register.
Das BfJ bietet auf seiner Webseite verschiedene Formulare und Ausfüllhilfen an. Die Anmeldedaten werden ohne weitere Prüfung in das Klageregister für Musterfeststellungsklagen eingetragen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allein bei den jeweiligen Verbraucher:innen.