Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen SuperFit Sportstudios
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen SuperFit geklagt. Die Studios waren während der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 für neun Monate geschlossen. Trotzdem verlangte das Unternehmen weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. Das Verfahren ist durch Urteil vom 29. August 2022 beendet.
Fragen & Antworten (FAQ)
Gibt es schon ein Urteil?
Ja, das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung am 29. August 2022 ein Urteil erlassen. SuperFit Sportstudios hatten ein Anerkenntnis abgegeben. Beachten Sie auch die News zum Urteil gegen SuperFit.
Kann ich mich noch für die Klage anmelden?
Nein. Die Anmeldung oder Abmeldung im Register für die Klage war nach Auffassung des vzbv jedenfalls noch bis Ablauf des 29. August 2022 (Montag) möglich. Nach diesem Termin war eine Eintragung mehrere Wochen technisch weiterhin möglich. Es ist aber unklar, ob sie dann noch fristgerecht war. Diese Frage können wir im Rahmen dieses Verfahrens nicht klären. Eine Eintragung nach dem (abgesagten) Termin der mündlichen Verhandlung kann nicht schaden. Ob sie nützt, kann nicht garantiert werden.
Wann ist mit Zahlungen von SuperFit zu rechnen?
Das Unternehmen hat angeben, dass es schon Zahlungen geleistet hätte. Falls Sie noch keine Zahlung erhalten haben, fordern Sie SuperFit gerne dazu auf. Sie können dafür den Text des Musterbriefs „SuperFit“ anpassen und verwenden. Aus dem Urteil folgt keine unmittelbare Zahlungspflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Teilnahme an der Klage. Aber auch ohne Anmeldung zur Klage können Sie Ihre Ansprüche gegenüber SuperFit geltend machen. Nähere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.