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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen SuperFit Sportstudios

Stand |

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen SuperFit geklagt. Die Studios waren während der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 für neun Monate geschlossen. Trotzdem verlangte das Unternehmen weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. Das Verfahren ist durch Urteil vom 29. August 2022 beendet.

Alle News zum Verfahren

Alle Meldungen zur Musterfeststellungsklage gegen Superfit Sportstudios finden Sie hier.

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Klage gegen SuperFit.
 

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Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Nein. Die Anmeldung oder Abmeldung im Register für die Klage war nach Auffassung des vzbv jedenfalls noch bis Ablauf des 29. August 2022 (Montag) möglich. Nach diesem Termin war eine Eintragung mehrere Wochen technisch weiterhin möglich. Es ist aber unklar, ob sie dann noch fristgerecht war. Diese Frage können wir im Rahmen dieses Verfahrens nicht klären. Eine Eintragung nach dem (abgesagten) Termin der mündlichen Verhandlung kann nicht schaden. Ob sie nützt, kann nicht garantiert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Teilnahme an der Klage.  Aber auch ohne Anmeldung zur Klage können Sie Ihre Ansprüche gegenüber SuperFit geltend machen. Nähere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.