Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse Nürnberg
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Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben.
Aktuelle Termine
Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Urteil
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Revisionsverfahren
vzbv und Unternehmen legen beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
BGH erlässt Urteil
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.
Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll feststellen, dass die Sparverträge nicht ordentlich gekündigt werden können.
Außerdem soll festgestellt werden, dass die von der Sparkasse Nürnberg verwendete Klausel zur Zinsanpassung unwirksam ist. Dabei soll das Gericht auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Sparkasse Nürnberg die Zinsen in den Sparverträgen berechnen muss. Zuletzt soll das Gericht feststellen, dass die Sparkasse sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen kann.
Kann ich mich noch für die Klage anmelden?
Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Das Register wurde am 12. Mai 2022 geschlossen.
Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 28. Februar 2024 geurteilt. Dieses Urteil lässt der vzbv und die Gegenseite vom Bundesgerichtshof überprüfen. Möglicherweise wird das Verfahren dann an das Bayerische Oberste Landesgericht zurückverwiesen. Wir können nicht einschätzen, wie lange das Verfahren insgesamt noch dauern wird. Ein endgültiges Urteil wird es voraussichtlich nicht vor 2025 geben.