Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz
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Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Aktuelle Termine
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Revisionsverfahren
Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
Prozessende
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.
Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll der Sparkasse Mansfeld-Südharz vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Bitte beachten Sie, dass das Klagregister seit dem 31.08.2022 geschlossen ist und Sie sich nicht mehr neu zu der Klage anmelden können.
Kann auch ich von der Klage profitieren?
Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn
1) Sie bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz, bzw. einer der früheren Sparkassen Eisleben, Hettstedt, Mansfelder Land oder Sangerhausen
2) einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben
3) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:
a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“
b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“