Direkt zum Inhalt

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz

Stand |

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Alle Neuigkeiten zur Klage

Aktuelle Meldungen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld- Südharz

weiterlesen

Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz.

weiterlesen

Aktuelle Termine

Anmeldungen sind nicht mehr möglich

Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.

Mündliche Verhandlung

Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.

 

Terminübersicht

 

 

Fragen und Antworten (FAQ)

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz, bzw. einer der früheren Sparkassen Eisleben, Hettstedt, Mansfelder Land oder Sangerhausen

2) einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

3) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“

Bitte beachten Sie, dass das Klagregister seit dem 31.08.2022 geschlossen ist und Sie sich nicht mehr neu zu der Klage anmelden können.