Wichtige Termine
Der vzbv reicht beim Oberlandesgericht Naumburg Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz ein.
Das Bundesamt für Justiz hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher sich für die Klage anmelden.
Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll der Sparkasse Mansfeld-Südharz vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Kann auch ich von der Klage profitieren?
Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn
1) Sie bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz, bzw. einer der früheren Sparkassen Eisleben, Hettstedt, Mansfelder Land oder Sangerhausen
2) einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben
und
3) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:
a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“
b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“