Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Sparkasse KölnBonn
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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Aktuelle Termine
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
Anmeldungen sind nicht mehr möglich
Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
Mündliche Verhandlung
Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)
Worum geht es?
Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Die Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Wir wollen feststellen lassen, dass die Sparkasse sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig von dem Zeitpunkt der Erhöhung.
Das Verhalten der Sparkasse KölnBonn ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig. Wer etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen. Das ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wer kann von der Klage profitieren?
Grundsätzlich können alle Kund:innen der Sparkasse KölnBonn von der Klage profitieren, für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher:innen wirkt. Mit unserem Klage-Check können sich Verbraucher:innen online informieren, ob ihr Fall zur Klage passt.
Warum sollte die Sparkasse Gebühren zurückzahlen?
Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank entschied der BGH am 27. April 2021, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
Das Kontomodell wurde geändert. Welche Folgen hat das?
Wenn die Sparkasse ein bestehendes Kontomodell einseitig geändert hat, und dabei Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat, ist das ein Fall für die Musterfeststellungsklage. Wenn Sie jedoch selbst ein neues Kontomodell ausgewählt oder den Änderungen aktiv zugestimmt haben, können Sie die Gebühren nicht zurückverlangen.