Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Parship
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Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können.
Aktuelle Termine
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Revisionsverfahren
Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
Prozessende
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.
Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)
Was hat das Oberlandesgericht Hamburg am 26. Oktober 2023 entschieden?
In seinem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass die Klauseln zur Vertragsverlängerung, die Parship für Vertragsschlüsse bis zum 28.02.2022 verwendet hat, unzulässig sind, wenn der Vertrag eine Erstlaufzeit von maximal einem Jahr hatte. Bei Verträgen, die schon von Anfang an länger laufen sollten – also insbesondere 2-Jahres-Verträgen – hält das Gericht die Verlängerungsklausel für rechtmäßig. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht abgelehnt.
Kann ich mich der Klage noch anschließen?
Nein, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Wie geht es nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg weiter?
Das Oberlandesgericht war in erster Instanz zuständig. Der vzbv hat das Urteil inzwischen dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Er wird nun abschließend entscheiden.
Wann wird es die verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben?
Das kann durchaus ein oder mehrere Jahre dauern. Während dieser Zeit können die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen aber nicht verjähren.