Wichtige Termine
Der vzbv reicht beim OLG Hamburg Musterfeststellungsklage gegen Parship ein.
Das Bundesamt für Justiz öffnet das Register. Betroffene können sich nun für die Klage anmelden.
Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)
Wie kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?
Sie können sich der Klage anschließen, indem Sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BFJ) eintragen lassen. Weder der Verbraucherzentrale Bundesverband noch das Gericht sind dafür zuständig.
Auf unserer Webseite gibt es einen Klage-Check, mit dem Sie prüfen können, ob Ihr Fall zur Klage passt. Dort und hier auf unserer Webseite finden Sie Textbausteine, die Sie für die Eintragung verwenden können.
Ansprechpartner für die Eintragung in das Register ist das Bundesamt für Justiz. Das Bundesamt beantwortet häufige Fragen zur Eintragung hier und stellt nach Eröffnung des Registers Ausfüllhilfen bereit.
Ist die Teilnahme kostenpflichtig?
Nein, Anmeldung und Teilnahme an der Musterfeststellungsklage sind kostenlos.
Was soll das Gericht feststellen?
Das Gericht soll feststellen, dass
(1) die Klausel zur Vertragsverlängerung (um jeweils ein Jahr) unwirksam ist, der Vertrag sich also nicht automatisch verlängert hat,
(2) eine kostenpflichtige Mitgliedschaft jederzeit fristlos gekündigt werden kann und
(3) im Falle der fristlosen Kündigung nur anteilig für die genutzte Zeit Beiträge gefordert werden dürfen und nicht gesondert für das Persönlichkeitsgutachten.
Ich bin Mitglied bei Elitepartner. Kann ich teilnehmen?
Nein, die Klage bezieht sich nur auf das Portal Parship.