Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Parship
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Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können.
Aktuelle Termine
Erste mündliche Verhandlung
Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)
Wie kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?
Sie können sich der Klage anschließen, indem Sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BFJ) eintragen lassen. Weder der Verbraucherzentrale Bundesverband noch das Gericht sind dafür zuständig.
Auf unserer Webseite gibt es einen Klage-Check, mit dem Sie prüfen können, ob Ihr Fall zur Klage passt. Dort und hier auf unserer Webseite finden Sie Textbausteine, die Sie für die Eintragung verwenden können.
Ansprechpartner für die Eintragung in das Register ist das Bundesamt für Justiz. Das Bundesamt beantwortet häufige Fragen zur Eintragung hier und stellt nach Eröffnung des Registers Ausfüllhilfen bereit.
Was soll das Gericht feststellen?
Das Gericht soll feststellen, dass
(1) die bei Vertragsabschlüssen bis zum 28. Februar 2022 verwendete Klausel zur Vertragsverlängerung (um jeweils ein Jahr) unwirksam ist, der Vertrag sich also nicht automatisch verlängert hat,
(2) eine kostenpflichtige Mitgliedschaft jederzeit fristlos gekündigt werden kann und
(3) im Falle der fristlosen Kündigung nur anteilig für die genutzte Zeit Beiträge gefordert werden dürfen und nicht gesondert für das Persönlichkeitsgutachten.
Ist die Teilnahme kostenpflichtig?
Nein, Anmeldung und Teilnahme an der Musterfeststellungsklage sind kostenlos.
Ich bin Mitglied bei Elitepartner. Kann ich teilnehmen?
Nein, die Klage bezieht sich nur auf das Portal Parship.