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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Parship

Stand |

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können.

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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen Parship.

 

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Aktuelle Termine

Erste mündliche Verhandlung

Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.

 

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)

Was soll das Gericht feststellen?

Das Gericht soll feststellen, dass

 (1) die bei Vertragsabschlüssen bis zum 28. Februar 2022 verwendete Klausel zur Vertragsverlängerung (um jeweils ein Jahr) unwirksam ist, der Vertrag sich also nicht automatisch verlängert hat,

 (2) eine kostenpflichtige Mitgliedschaft jederzeit fristlos gekündigt werden kann und

 (3) im Falle der fristlosen Kündigung nur anteilig für die genutzte Zeit Beiträge gefordert werden dürfen und nicht gesondert für das Persönlichkeitsgutachten.

Ich bin Mitglied bei Elitepartner. Kann ich teilnehmen?

Nein, die Klage bezieht sich nur auf das Portal Parship.