Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Kreissparkasse Stendal
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Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Aktuelle Termine
Anmeldungen sind nicht mehr möglich
Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
Mündliche Verhandlung
Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll der Kreissparkasse Stendal vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
Kann auch ich von der Klage profitieren?
Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn
1) Sie bei der Kreissparkasse Stendal einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben
und
2) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:
a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“
b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“
Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas ?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Bitte beachten Sie, dass das Klagregister seit dem 31.08.2022 geschlossen ist und Sie sich nicht mehr neu zu der Klage anmelden können.