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Schadensersatz für vorzeitig beendeten Gas.de-Vertrag ermitteln

Mit dem Gas.de-Rechner können Sie die Höhe eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz gegen Gas.de wegen des Lieferstopps im Dezember 2021 einschätzen.

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Was bringt Ihnen der Gas.de-Rechner?

Wenn Sie einen Schaden geltend machen wollen, müssen Sie ihn so konkret wie möglich beziffern. Dieser Rechner soll Ihnen dazu eine Hilfestellung geben. Am Ende der Berechnung erhalten Sie einen Mustertext, mit dem Sie sich an Gas.de wenden können. Bedenken Sie, dass die Anspruchshöhe von vielen Faktoren abhängt. Nicht alle werden von dem Rechner berücksichtigt. Einige müssen Sie ggf. selbst berechnen.

Je genauer Sie die Zählerstände zu den Stichtagen dokumentiert haben, desto genauer können Sie die Höhe des Schadensersatzes berechnen. Für den Fall, dass Sie Ihre Zählerstände nicht dokumentiert haben, ist es möglich, den Schadensersatz auf Grundlage des Verbrauchs in vergangenen Abrechnungsperioden und der Din-genormten Gradtagszahlen durch den Rechner schätzen zu lassen.

Was der Gas.de-Rechner nicht berücksichtigt

  • Ob und wie oft Sie nach dem Lieferstopp den Gas-Tarif gewechselt haben. Im Rechner wird nur ein Grundversorger-Tarif und ein Sondertarif abgefragt.
  • Zwischenzeitliche und spätere Preisänderungen neuer Gaslieferanten. Gestiegene Preise erhöhen den Erstattungsanspruch. Zwischenzeitlich gesunkene Preise verringern den Erstattungsanspruch.
  • Vereinbarte Bonuszahlungen, die im Rechner nicht abgefragt werden. Der Rechner berücksichtigt nur den Sofortbonus, den Gas.de zahlreichen Kunden versprochen hatte. Weitere Bonus-Varianten werden nicht berücksichtigt. Denken Sie auch an Bonusversprechen und -zahlungen Ihres neuen Gasanbieters, die Ihren Schadensersatzanspruch mindern können.
  • Ein Guthaben für Sie oder eine Forderung an Sie aus der Schlussrechnung von Gas.de. Wenn Ihre Abschlagszahlungen höher waren als die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs bis zum 2. Dezember 2021 haben Sie noch einen zusätzlichen Erstattungsanspruch aus der Schlussrechnung.

Diese Annahmen liegen dem Rechner zu Grunde

  • Verglichen werden die Kosten, die bei der Fortführung Ihres alten Gas.de-Vertrages zu den vereinbarten Preisen angefallen wären, mit den Kosten, die Ihnen stattdessen entstehen.
  • Es wird nicht unterschieden zwischen Verträgen mit Preisgarantie und solchen ohne. Bei solchen Verträgen ohne Preisgarantie hätte Gas.de Preiserhöhungen fristgerecht ankündigen müssen. Nach unserer Auffassung sind hypothetische Preiserhöhungen deshalb nicht zu berücksichtigen.
  • Es wird unterstellt, dass keine Pflicht für Verbraucher:innen besteht, aus der Grundversorgung in einen (möglicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt günstigeren) Sondervertrag zu wechseln.
  • Gas.de vertritt in diesen Punkten teilweise andere Auffassungen. Das kann zu Angeboten führen, die unter dem Ergebnis des Gas.de-Rechners liegen. Ob ein konkretes Angebot für Sie akzeptabel ist, können nur Sie selbst beurteilen.
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Was tun, wenn Gas.de nur geringen Schadensersatz anbietet?

Oft bietet Gas.de zunächst nur geringe Summen an. Wer hartnäckig bleibt, erhält bessere Angebote. Auch der Weg zur Schlichtungsstelle Energie kann helfen. Druck machen lohnt sich!

Ehemalige Kunden:innen des Schwesterunternehmens Stromio sollten prüfen, ob sie an der Klage gegen Stromio der Verbrauchzentrale Hessen teilnehmen können.

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Vor Gerichtsverfahren individuellen Rat einholen

Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, dass einer Einschätzung, die mit Hilfe des Gas.de-Rechners zustande gekommen ist, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gefolgt wird. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Die Programmierungen und Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung des vzbv. Alle Angaben und Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen im Juli 2022 zusammengestellt. Für Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus übernehmen wir keine Gewähr.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten können wir mit diesem Rechner nicht treffen. Die Aussagen und Ergebnisse beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Wir prüfen diese Angaben nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir Ihnen dringend, sich individuell beraten zu lassen. Zum Beispiel von einer Verbraucherzentrale.

Wenn Sie einen Fehler im Rechner entdecken sollten, melden Sie ihn bitte mit Screenshot an mfk@vzbv.de.

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