Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen GASAG AG
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der nun eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Aktuelle Termine
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich für die Klage anmelden.
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)
Warum klagt der vzbv gegen die GASAG?
Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG.
Bislang galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten. Ende letzten Jahres spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kunde war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kunde/in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summiert sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.
Warum hält der vzbv die Preisspaltung für unzulässig?
Nach unserem Verständnis war es unzulässig, in den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung danach zu unterscheiden, wann jemand erstmalig beliefert wurde.
Die GASAG durfte von einer Person nicht mehr für das Gas verlangen als von deren Nachbarn, nur, weil diese einen Tag später in ihre Wohnung eingezogen ist. Verbraucher:innen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass zu dem Zeitpunkt, als sie Kunde der GASAG wurden, das Gas im Einkauf teurer war als zu einem früheren Zeitpunkt. Dies liegt auch nicht in der Verantwortung der Verbraucher:innen.
Diese Rechtsauffassung ist aber umstritten.
Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?
Sofern Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, müsste die GASAG Ihnen dann für den Zeitraum, in dem Sie von der Tarifspaltung betroffen waren, eine neue Rechnung nach dem Bestandskundentarif stellen. Was Sie demnach zu viel gezahlt haben, müsste die GASAG Ihnen erstatten.
Was passiert, wenn der vzbv verliert?
Auch falls der vzbv die Klage verliert, sind Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt haben, an das Urteil gebunden. Mit anderen Worten: Die Abrechnungspraxis der GASAG würde bestätigt.
Etwaige Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Auch im Falle einer verlorenen Musterfeststellungsklage werden den Verbraucher:innen keine Kosten für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage auferlegt.