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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen GASAG AG

Stand |

 

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.

Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der nun eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Neuigkeiten zum Verfahren finden Sie unter aktuelle Meldungen.

Kann ich bei der Klage mitmachen?

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Fragen und Antworten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Klage gegen die GASAG finden Sie hier.

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Aktuelle Termine

Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden

Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich für die Klage anmelden.

Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet

Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.

offener Zeitpunkt

Letzte Chance zur Anmeldung

Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.

 

Terminübersicht

 

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Warum hält der vzbv die Preisspaltung für unzulässig?

Nach unserem Verständnis war es unzulässig, in den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung danach zu unterscheiden, wann jemand erstmalig beliefert wurde.

Die GASAG durfte von einer Person nicht mehr für das Gas verlangen als von deren Nachbarn, nur, weil diese einen Tag später in ihre Wohnung eingezogen ist. Verbraucher:innen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass zu dem Zeitpunkt, als sie Kunde der GASAG wurden, das Gas im Einkauf teurer war als zu einem früheren Zeitpunkt. Dies liegt auch nicht in der Verantwortung der Verbraucher:innen.

Diese Rechtsauffassung ist aber umstritten.

Was passiert, wenn der vzbv verliert?

Auch falls der vzbv die Klage verliert, sind Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt haben, an das Urteil gebunden. Mit anderen Worten: Die Abrechnungspraxis der GASAG würde bestätigt.

Etwaige Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Auch im Falle einer verlorenen Musterfeststellungsklage werden den Verbraucher:innen keine Kosten für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage auferlegt.