Direkt zum Inhalt

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen eventim

Stand |

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen den Ticketanbieter eventim. Viele Verbraucher:innen bleiben nach Veranstaltungsabsagen auf Kosten sitzen, die das Unternehmen nicht an sie zurückerstattet. Der vzbv hält das für unzulässig.

Neuigkeiten zum Verfahren finden Sie unter aktuelle Meldungen.

Kann ich bei der Klage mitmachen?

Prüfen Sie mit dem Klage-Check, ob Sie bei der Klage gegen eventim mitmachen können.

jetzt prüfen

Fragen und Antworten (FAQ)

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Musterklage gegen eventim.

weiterlesen

Aktuelle Termine

Wir klagen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungsklage gegen eventim beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein.

Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden

Das Bundesamt für Justiz öffnet das Register. Betroffene können sich dort für die Klage gegen eventim anmelden.

 

Terminübersicht

 

Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)

Hat der Bundesgerichtshof die Frage nicht schon geklärt?

In seinem Urteil vom 13.07.2022, Az: VIII ZR 329/21 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Anspruch gegen Eventim auf Erstattung des Ticketpreises abgelehnt, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie ausgefallen ist. Dieser Fall weicht aber deutlich von unserer Klage ab: Dort hatte die Verbraucherin statt der Zahlung einen Gutschein erhalten. Nach Ansicht des BGH sei es ihr zumutbar gewesen, den Gutschein statt einer Zahlung anzunehmen. Unsere Klage betrifft hingegen Fälle, in denen Verbraucher:innen eine Zahlung erhalten haben – aber eben nicht in voller Höhe.