Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen eventim
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen den Ticketanbieter eventim. Viele Verbraucher:innen bleiben nach Veranstaltungsabsagen auf Kosten sitzen, die das Unternehmen nicht an sie zurückerstattet. Der vzbv hält das für unzulässig.
Neuigkeiten zum Verfahren finden Sie unter aktuelle Meldungen.
Aktuelle Termine
Wir klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungsklage gegen eventim beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein.
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz öffnet das Register. Betroffene können sich dort für die Klage gegen eventim anmelden.
Wichtige Fragen und Antworten (FAQ)
Worum geht es in dem Verfahren?
Eventim gilt als Marktführer beim Verkauf von Tickets und der Vermarktung von Musik-, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, beauftragt der jeweilige Veranstalter das Unternehmen oft auch mit der Rückabwicklung des Ticketkaufs. Viele Verbraucher:innen haben sich über das Verhalten von eventim bei Rückerstattungen bei den Verbraucherzentralen beschwert. Eventim zahlt häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurück und behält einzelne Preisbestandteile ein. Aus unserer Sicht muss Eventim Verbraucher:innen den vollständigen Ticketpreis erstatten.
Um wie viel Geld geht es?
Wie hoch die offenen Beträge sind, hängt vom Ticketpreis ab. Das können wenige Euro sein, aber auch hohe zweistellige Summen.
Hat der Bundesgerichtshof die Frage nicht schon geklärt?
In seinem Urteil vom 13.07.2022, Az: VIII ZR 329/21 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Anspruch gegen Eventim auf Erstattung des Ticketpreises abgelehnt, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie ausgefallen ist. Dieser Fall weicht aber deutlich von unserer Klage ab: Dort hatte die Verbraucherin statt der Zahlung einen Gutschein erhalten. Nach Ansicht des BGH sei es ihr zumutbar gewesen, den Gutschein statt einer Zahlung anzunehmen. Unsere Klage betrifft hingegen Fälle, in denen Verbraucher:innen eine Zahlung erhalten haben – aber eben nicht in voller Höhe.