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vzbv verklagt eventim: Marktführer zahlt Ticketpreise nicht vollständig zurück

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt Musterfeststellungsklage gegen den Ticketanbieter eventim. Viele Verbraucher:innen bleiben nach Veranstaltungsabsagen auf Kosten sitzen, die das Unternehmen nicht an sie zurückerstattet. Der vzbv hält das für unzulässig.

  • eventim behält bei Erstattung von Tickets Gebühren ein.  
  • vzbv hat am 7. Dezember 2022 Klage beim Bayerischen Oberlandesgericht eingereicht.
  • Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen, sobald das Klageregister eröffnet ist.

vzbv hält unvollständige Rückerstattungen für unzulässig

Eventim gilt als Marktführer beim Verkauf von Tickets und der Vermarktung von Musik-, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, beauftragt der jeweilige Veranstalter das Unternehmen oft auch mit der Rückabwicklung des Ticketkaufs. Da Eventim hierbei häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurückzahlt, klagt der vzbv nun gegen das Unternehmen. Aus seiner Sicht muss Eventim Verbraucher:innen den vollständigen Ticketpreis erstatten.

Viele verärgerte Verbraucher:innen

Verärgerte Kunden:inen hatten sich verstärkt bei den Verbraucherzentralen beschwert. Mitte 2022 rief der vzbv dann direkt dazu auf, Fälle für ein Verfahren zu schildern. Mehr als 3.000 Betroffene hatten sich nach wenigen Wochen gemeldet.

Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Klageregister vermutlich Anfang 2023. Erst dann können sich Verbraucher:innen dort eintragen und sich der Klage kostenlos anschließen.