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VW-Vergleich: Vergleichspost wird ab 19. März verschickt

Um mit Volkswagen einen Vergleich schließen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten für ein Online-Portal. Diese Zugangsdaten werden Ihnen per Post ab dem 19. März verschickt.

Was Sie jetzt wissen müssen

  • Verbraucherinnen und Verbraucher, die die zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Volkswagen AG vereinbarten Kriterien erfüllen, können zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 mit Volkswagen einen Vergleich über eine Einmalzahlung schließen. 
  • Der Vergleichsschluss erfolgt am einfachsten über ein Online-Portal. Die Zugangsdaten zu dem Online-Portal verschickt Volkswagen ab dem 19. März 2020.
  • Der Brief mit den Zugangsdaten wird an die Adresse geschickt, mit der Sie im Klageregister des Bundesamtes für Justiz angemeldet sind. Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, sollten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten.

Unsere Empfehlung:

  • Lassen Sie sich vor dem Abschluss des Vergleiches anwaltlich beraten.
  • Wählen Sie einen Anwalt, der mit Klagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Erfahrung hat. Die Kosten für diese Beratung übernimmt Volkswagen in Höhe von 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, wenn Sie anschließend den Vergleich annehmen.
  • Die Beratung kann ab dem 20. März 2020 in Anspruch genommen werden.

Alle weiteren Informationen zu dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv finden Sie unter Fragen & Antworten zum Vergleich.

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