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Unzulässige Gebühren bei fluege.de & Co.: Sammelklage geplant

Flugbuchungswebsites wie fluege.de greifen Verbraucher:innen tief in die Tasche, sofern nicht mit einer ganz speziellen Kreditkarte gezahlt wird. Dies ist unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will den Betroffenen die Gebühren mit einer Sammelklage zurückholen. Dafür werden nun Betroffene gesucht.

  • Die Invia Flights Germany GmbH erhebt auf Portalen wie fluege.de unzulässige Gebühren bei der Bezahlung.
  • Durch die Sammelklage sollen Betroffene die Gebühren zurückerhalten. Häufig geht es um mehr als 100 Euro.
  • Verbraucher:innen, die bei der Flugbuchung eine „ServiceFee“ zahlen mussten, können ihren Fall online beim vzbv melden.

Wer auf den Websites fluege.de, flug.de, billigfluege.de oder airline-direct.de einen Flug bucht, muss zusätzlich zum Flugpreis eine „ServiceFee“ zahlen, die sich vor allem bei mehreren Reisenden schnell auf mehr als 100 Euro summiert. Verhindern lässt sich das nur, indem man mit einer Kreditkarte bezahlt, die speziell auf die jeweilige Website zugeschnitten ist (zum Beispiel der „billigfluege.de MasterCard Gold“) oder man an einem kostenpflichtigen Vorteilsprogramm teilnimmt. Für alle gängigen Zahlungsweisen fällt die Gebühr an. Rechtlich ist das nicht zulässig.

Dieses Problem betrifft auch Kund:innen der Websites ab-in-den-urlaub.de und reisen.de, die keinen Urlaub, sondern nur einen Flug buchen wollen. Denn sie werden automatisch auf fluege.de umgeleitet.

Für Sammelklage müssen Fälle nachgewiesen werden

Der vzbv plant gegen den Betreiber der Websites zu klagen, damit Betroffene die Gebühren zurückerhalten. Der Verband kann aber nur klagen, wenn genügend Betroffene ihre Informationen und Unterlagen in einer Online-Abfrage übermitteln.

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