Teure Gastarife der GASAG: vzbv sucht Betroffene
Die Berliner GASAG AG verlangt in der Grund- und Ersatzversorgung von Neukund:innen wesentlich höhere Gaspreise als von Altkund:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dieses „Zwei-Klassen-System“ für unzulässig und plant dagegen gerichtlich vorzugehen. Für eine Musterfeststellungsklage sucht der vzbv Betroffene.

- Neukund:innen müssen bei der GASAG für Gas zum Teil mehr als doppelt so viel zahlen wie Bestandskund:innen.
- Der vzbv plant eine Musterfeststellungsklage. Im Erfolgsfall sind hohe Erstattungen möglich.
- Betroffene können hier ihren Fall schildern: https://www.musterfeststellungsklagen.de/aufruf-gasag
Unzulässiges Zwei-Klassen-System der GASAG
Die GASAG, örtlicher Gasgrundversorger für Berlin, hat im Dezember 2021 begonnen, Neukund:innen drastisch stärker zur Kasse zu bitten als Bestandskund:innen. Seit wann ein Haushalt beliefert wurde, entschied darüber, ob dieser zirka 7 oder 18 Cent je Kilowattstunde zu zahlen hatte. Ein Unterschied, der sich schnell auf hunderte von Euro summiert und für Verbraucher:innen existenzbedrohend sein kann. Der vzbv hält dieses „Zwei-Klassen-System“ der GASAG für rechtlich unzulässig, weil höhere Einkaufspreise des Energieversorgers nicht in erster Linie den Neukund:innen aufgebürdet werden dürfen.
vzbv sucht Betroffene
Bei einer Befragung zu Gundversorgern hatten sich besonders häufig GASAG-Kund:innen gemeldet. Daher will der vzbv nun mit einer Musterfeststellungsklage Betroffenen helfen, sich ihr Geld zurückzuholen. Verbraucher:innen können online hier ihren Fall schildern: https://www.musterfeststellungsklagen.de/aufruf-gasag.
Der vzbv kann erst dann gegen die GASAG klagen, wenn sich genügend Betroffene beim vzbv melden und er konkrete Fälle prüfen kann.
Betroffene können hier ihren Fall schildern: https://www.musterfeststellungsklagen.de/aufruf-gasag
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