Direkt zum Inhalt

SuperFit Sportstudios beugen sich Druck der Musterfeststellungsklage

Das Kammergericht Berlin hat heute das Urteil gegen die SuperFit Sportstudios der EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH erlassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte unterstützt von der Verbraucherzentrale Berlin im November 2021 geklagt. Das Fitnessstudio hatte während der Schließung in der Corona-Pandemie weiterhin Mitgliedsbeiträge verlangt. Das Unternehmen beugt sich nun dem Druck der Musterfeststellungsklage des vzbv.

  • SuperFit Sportstudios erkennen geltend gemachte Rechtspositionen des vzbv an.
  • Urteil bestätigt: Verbraucher:innen mussten während der Schließzeiten in der Corona-Pandemie grundsätzlich keine Beiträge zahlen.
  • Verbraucherzentrale Berlin berät Betroffene.

„Kein Training – keine Beiträge. Diese Auffassung teilt auch das Gericht, wie es im Vorfeld deutlich gemacht hatte. Das Anerkenntnis der Gegenseite beweist, dass es sich lohnt zu kämpfen, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Die Musterfeststellungsklage mit fast 1200 Anmeldungen hat Wirkung gezeigt. Das bedeutet bares Geld für betroffene Verbraucher:innen“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Diese verbraucherfreundliche Einschätzung entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die sich auch andere Unternehmen halten müssen.“ Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass das Fitnessstudio nicht einfach Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.

Superfit Sportstudios trieben Beiträge per Inkasso ein

Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, hatte der vzbv die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht. „An uns haben sich sehr viele Verbraucher:innen gewandt, die von SuperFit Sportstudios bedrängt wurden, für die Monate zu zahlen, in denen sie die Studios nicht nutzen konnten. Betroffene, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, kommen nun zu ihrem Recht und können ihre Ansprüche durchsetzen. Sie sollten auch eventuell gezahlte Mahnkosten und Inkassokosten zurückverlangen“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Wer kann von der Klage profitieren?

Die Ergebnisse dieses Verfahrens gelten grundsätzlich nur für Mitglieder der SuperFit Sportstudios, die sich im Register für die Klage beim Bundesamt für Justiz wirksam angemeldet haben. Allerdings fordert der vzbv die SuperFit Sportstudios dazu auf, alle Betroffenen zu entschädigen.
Die Anmeldung oder Abmeldung im Register für die Klage war nach Auffassung des vzbv jedenfalls noch bis Ablauf des 29. August 2022 (Montag) möglich. Nach diesem Termin ist eine Eintragung technisch weiterhin möglich. Es ist aber fraglich, ob sie dann noch fristgerecht ist.

Bis zu dem Stichtag hatten sich 1.165 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen.