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Sparkasse Nürnberg: Prämiensparer können sich für Klage anmelden

Ab sofort können sich Prämiensparer der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg kostenfrei anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat ein entsprechendes Anmeldeformular online freigeschaltet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern am 29. Juli 2020 Klage gegen die Sparkasse eingereicht. Ziel ist es, vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München zu klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.

  • Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei im Klageregister anmelden. 
  • Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage schützt vor der Verjährung der Ansprüche. 
  • Die Verbraucherzentrale Bayern unterstützt und berät Verbraucher bei Fragen rund um die Registrierung.

Anmeldung zum Register

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen. Alle weiteren Informationen zur Klage haben wir auf unserer Website zur Klage gegen die Sparkasse Nürnberg zusammengefasst. Dort gibt es auch Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren und zur Anmeldung beim Register.

Klage-Check

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Verbraucher den Klage-Check nutzen. Im Ergebnis sind auch Hinweise für die Anmeldung enthalten.

Infotelefon für Verbraucher

Sollten bei der Anmeldung der Ansprüche Fragen auftauchen, bietet die Verbraucherzentrale Bayern Unterstützung an. Interessierte können sich unter (0911) 99 39 90 27 informieren, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen und was bei der Registrierung zu beachten ist. Das Infotelefon ist Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen. An zwei Tagen in der Woche informiert auch die Nürnberger Beratungsstelle am Albrecht-Dürer-Platz 6 betroffene Sparer persönlich zu diesen Zeiten: Montag von 9:30 bis 12:30 und 13:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 9:30 bis 12:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Ansprüche von durchschnittlich 4200 Euro

Hintergrund der Musterfeststellungsklage ist, dass die Sparkasse Nürnberg im Jahr 2019 mehr als 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt hat. Aus Sicht der Verbraucherzentrale erfolgte ein Teil dieser Kündigungen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Nachzahlungsansprüche von Verbrauchern, die nachgerechnet wurden, belaufen sich auf durchschnittlich rund 4.200 Euro.

Alle Informationen zur Klage gegen die Sparkasse Nürnberg

Unser News Alert informiert fortlaufend über das Verfahren. Bitte melden Sie sich hier für den News Alert an.